50 Jahre Frankreichseminar für Rechtsreferendarinnen und -referendare: Feierliche Ehrung in Paris

22. März 2022
50 Jahre Frankreichseminar für Rechtsreferendarinnen und -referendare: Feierliche Ehrung in Paris

Am Sitz des deutschen Botschafters in Paris wurde feierlich das „Frankreichseminar“ gewürdigt, das Nordrhein-Westfalen seit 50 Jahren für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus ganz Deutschland durchführt.

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Am Sitz des deutschen Botschafters in Paris wurde am Montag, 21. März 2022, feierlich das „Frankreichseminar“ gewürdigt, das Nordrhein-Westfalen seit 50 Jahren für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus ganz Deutschland durchführt.

Der deutsche Botschafter Dr. Hans-Dieter Lucas empfing Staatssekretär Dirk Wedel und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des aktuellen Seminars sowie viele Kooperationspartner der französischen Seite, allen voran Vertreterinnen und Vertreter der Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) und der Pariser Anwaltsschule (EFB).

Staatssekretär Dirk Wedel: „Der Zuspruch, den das Frankreichseminar seit 50 Jahren erfährt, ist ungebrochen und zeigt die tiefe Verbundenheit zwischen Frankreich und Deutschland. Nordrhein-Westfalen ist es traditionell ein besonderes Anliegen, den Austausch zwischen den beiden Ländern aktiv zu fördern, insbesondere bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Seminars einen seit jeher ihre Liebe zu Frankreich und zur französischen Sprache sowie ihre hohe Qualifikation. Ich freue mich, dass wir auf diese Weise die Weichen für internationale juristische Karrieren stellen können.“

Seit 1972 bietet das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren aus ganz Deutschland zweimal pro Jahr die Möglichkeit, in Paris an einem Seminar zur Einführung in das französische Rechtswesen und in die französische Rechtssprache teilzunehmen. Fester Bestandteil des Seminars sind Besuche bei der dortigen Anwaltskammer, der deutschen Botschaft, französischer Gerichte und hochrangiger Institutionen wie z.B. dem Conseil constitutionnel oder der Cour de Cassation sowie bei international ausgerichteten Anwaltskanzleien. Teilgenommen haben an dem Seminar im Laufe der Zeit weit über 2.000 Referendarinnen und Referendare.

Die Ursprünge des Frankreichseminars reichen weit zurück: Im Oktober 1959 betraute die Justizministerkonferenz das Land Nordrhein-Westfalen damit, federführend für alle anderen Landesjustizverwaltungen Ausbildungsaufenthalte deutscher Referendarinnen und Referendare bei französischen Ausbildungsstellen zu vermitteln. Dies geschieht seit 1961, wobei die Aufenthalte bis 1971 durch dreiwöchige Vorbereitungslehrgänge in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes vorbereitet wurden. An deren Stelle trat 1972 das Frankreichseminar, das seit Ende der 1990er Jahre auch besuchen kann, wer nicht unmittelbar danach die Wahlstation in Frankreich absolviert.

Das Frankreichseminar wird seit 2018 durch das spiegelbildliche „Séminaire d’Allemagne“ ergänzt, das die Pariser Anwaltsschule (EFB) mit Unterstützung des Ministeriums der Justiz Nordrhein-Westfalen organisiert: Zweimal im Jahr werden Schülerinnen und Schüler der Pariser Anwaltsschule in das deutsche Rechtssystem und in die deutsche Rechtssprache eingeführt und besuchen dabei u.a. Gerichte und Anwaltskanzleien in Düsseldorf.

Informationen zum Frankreichprogramm des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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