Zusätzliche Förderung des Fuß- und Radverkehrs: Land fördert weitere 26 Nahmobilitätsprojekte in den Kommunen

15. November 2020
phb Fußgänger, Fahrradfahrer

Das Verkehrsministerium stockt das Programm zur Förderung der Nahmobilität auf.

Verkehr

Das Verkehrsministerium stockt das Programm zur Förderung der Nahmobilität auf. Insgesamt fördert das Land in diesem Jahr 165 neue Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen. Im April hatte die Landesregierung den ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2020 mit 139 neuen Projekten vorgelegt. Mit dem zweiten Teil des Programms kommen jetzt 26 weitere Vorhaben hinzu, die zusätzlich vom Land mit 7,8 Millionen Euro gefördert werden. Insgesamt stellt Nordrhein-Westfalen für 165 Nahmobilitätsprojekte in diesem Jahr 28,7 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Mitteln aus dem Landesprogramm kommen weitere kommunale Investitionsmittel hinzu. Somit stehen 50,5 Millionen Euro für eine bessere Nahmobilität zur Verfügung. Im Vergleich zu 2019 steigt das Volumen um rund 16,7 Millionen Euro.
 
"Wir machen Mobilität besser, sicherer und sauberer. Dazu gehören gut funktionierende Rad- und Fußwege für mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Kommunen. Deshalb unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Gefördert werden infrastrukturelle Maßnahmen wie Radwege, Fahrradabstellanlagen und Gehwege oder sicherheitsfördernde Baumaßnahmen wie Fußgängerüberwege. Aber auch Serviceangebote wie Wegweisungssysteme, Ladestationen für Pedelecs, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Modal-Split-Erhebungen sind Bestandteil des Programms in 2020.
 
Die Liste der 26 zusätzlich geförderten Maßnahmen finden Sie hier.
 
Neu ist, dass Radvorrangrouten ab diesem Jahr stärker gefördert werden. Der Fördersatz steigt von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Strukturschwache Kommunen erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von fünf Prozent. Radvorrangrouten sind eine gute Alternative zu Radschnellwegen, weil die vorgeschriebenen Standards geringer sind als bei Radschnellwegen. Die erhöhten Fördersätze sind für die Städte und Gemeinden eine Chance, wenn die Standards für Radschnellwege nicht erreicht werden können. Die Landesregierung unterstützt damit eine weitere Möglichkeit für schnelle Achsen im Radverkehr.
 
Die Pressemitteilung zum ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2020 finden Sie hier: www.vm.nrw.de
 
 

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