Minister Schmeltzer: Das Land unterstützt mit der Wohnsitzauflage die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden in NRW

Regelung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft - Schutzberechtigte können verpflichtet werden, in einer bestimmten Kommune zu wohnen

22. November 2016

In Nordrhein-Westfalen tritt die landesinterne Wohnsitzauflage wie geplant am 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie als anerkannte Schutzberechtigte nach dem NRW-Integrationsschlüssel zugewiesen wurden. „Mit der Regelung fördern wir den Integrationsprozess vor Ort“, sagte Integrationsminister Rainer Schmeltzer in Düsseldorf.

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In Nordrhein-Westfalen tritt die landesinterne Wohnsitzauflage wie geplant am 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie als anerkannte Schutzberechtigte nach dem NRW-Integrationsschlüssel zugewiesen wurden. „Mit der Regelung fördern wir den Integrationsprozess vor Ort“, sagte Integrationsminister Rainer Schmeltzer in Düsseldorf. „Die Wohnsitzauflage macht Integration planbar für die Kommunen und für das Land. Sie wirkt integrationshemmenden Konzentrationen in bestimmten Städten entgegen und gibt den Kommunen, Schulen und Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit für ihre Integrationsangebote. Wir unterstützen mit der Wohnsitzauflage die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden in NRW.“
 
Die Regelung findet keine Anwendung bei Personen, die  einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben. Damit wird sichergestellt, dass schon begonnene Integrationsprozesse nicht unnötig unterbrochen werden.
 
Die Wohnsitzzuweisung ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung von Integration. Nordrhein-Westfalen wendet deshalb einen neu geschaffenen Integrationsschlüssel an, der neben der Bevölkerungszahl und Fläche, unter anderem auch den regionalen Arbeits- und Wohnungsmarkt berücksichtigt.
 
Minister Schmeltzer: „Stadtgesellschaften sind mit ihrer sprachlichen und kulturellen Vielfalt für Geflüchtete attraktiv. Trotzdem können wir nicht die Augen davor verschließen, dass wir ohne steuernde Instrumente große Ungleichgewichte innerhalb Nordrhein-Westfalens erzeugen. In einigen Kommunen sind die Integrationsangebote überlastet, in anderen Regionen des Landes sind sie bei weitem nicht ausgeschöpft. Darum nutzen wir die Möglichkeiten, die uns das Integrationsgesetz des Bundes bietet.“
 
Der Arbeits- und Integrationsminister wies darauf hin, dass Integration auf dem Land nicht schlechter gelingt als in der Stadt. Der ländliche Raum habe Ausbildungs- und Arbeitsplätze in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu bieten. Gerade für die Integration der Geflüchteten sei der Zugang zu Arbeit und Beschäftigung entscheidend, so Schmeltzer. „Und das klappt in Süd- oder Ostwestfalen vielleicht sogar besser als im Ruhrgebiet.“
 
Für die Zuweisung wird die Bezirksregierung Arnsberg landesweit zuständig sein. Sie hat sich bereits bei der Zuweisung von Asylsuchenden nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bewährt und wird zukünftig auch die Zuweisung von anerkannten Schutzberechtigten übernehmen. Damit kann auf die Erfahrung und die schon bestehenden Verwaltungsstrukturen bei der Bezirksregierung Arnsberg zurückgegriffen werden. Die Ausländerbehörden vor Ort werden auf diese Weise entlastet.

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