Minister Laumann: Studierende mit Autismus brauchen eine besondere Beratung

Land fördert Beratungszentrum in Bonn mit 630.000 Euro

3. Juli 2019
Bild Studenten Hochschule Hörsaal

Menschen mit Autismus, die studieren oder studieren wollen, haben jetzt eine Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen: Das Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) in Bonn hat sein Angebot um den Arbeitsschwerpunkt „Autismus-Spektrum-Störung“ ergänzt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Menschen mit Autismus, die studieren oder studieren wollen, haben jetzt eine Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen: Das Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) in Bonn hat sein Angebot um den Arbeitsschwerpunkt „Autismus-Spektrum-Störung“ ergänzt. Das Land fördert das Zentrum für die nächsten drei Jahre mit rund 630.000 Euro.
 
„Damit reagieren wir auf einen wachsenden Bedarf an Beratung und Information zum Thema ‚Studium mit Autismus‘, der sich in den letzten Jahren bemerkbar gemacht hat“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Studierende mit Autismus benötigen eine Beratung, die auf ihre besonderen Belange eingeht. Ich freue mich, dass wir diese Lücke in unserer Beratungsinfrastruktur jetzt schließen konnten.“, so der Minister
 
Bei Autismus beziehungsweise Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) handelt es sich um eine neurologische Entwicklungsstörung. Diese Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung wirken sich auf die Entwicklung der sozialen Beziehungen, der Kommunikation und des Verhaltens aus. Junge Menschen mit ASS, die ein Studium planen, stehen deshalb vor großen Herausforderungen.
 
Das Kompetenzzentrum bietet seit 2008 landesweit Beratung zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung“. Die hiervon betroffenen Menschen stehen bei der Aufnahme eines Studiums vor vielen Fragen, zum Beispiel: Wo bekomme ich Beratung? Ist die Hochschule barrierefrei? Muss ich eine nichtsichtbare Behinderung „outen“? Kann ich Studienassistenz beantragen? Bekomme ich auch mit einer chronischen Erkrankung Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch?
 
Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW bietet persönliche Beratung nach dem Prinzip des „Peer Counceling“. Das bedeutet, die Beraterinnen und Berater haben neben ihrer beruflichen Qualifikation selbst eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Weitere Angebote des Kompetenzzentrums sind beispielsweise Informationsveranstaltungen und das Internetportal www.kombabb.de.
 

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de