Entscheidung im Bundesrat - Minister der Justiz: Kranke und betagte Menschen bei gerichtlichen Anhörungen besser vor Ansteckung schützen

Bundesrat unterstützt mehrheitlich den initiativvorschlag von Minister Peter Biesenbach

15. Mai 2020
Bild Justitia mit Waage

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen vorbereiteten Gesetzentwurf zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren in den Deutschen Bundestag einzubringen.

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Der Bundesrat hat heute beschlossen, den unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen vorbereiteten Gesetzentwurf zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren (s. Pressemitteilung) in den Deutschen Bundestag einzubringen.
 
Peter Biesenbach: „Wir haben auch dafür Sorge zu tragen, dass vulnerable Personengruppen nicht – sogar noch durch eigenes staatliches Handeln – unnötigen Ansteckungsgefahren ausgesetzt werden. Ich freue mich daher, dass unsere Initiative eine Unterstützung im Länderkreis gefunden hat. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seine bisherige Haltung überdenkt und unser Anliegen schnellstmöglich aufgreift.“
 

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