Nordrhein-Westfalen stärkt den juristischen Nachwuchs: Deutliches Plus bei den Einstellungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren für 2026
Für das Jahr 2026 plant das Ministerium der Justiz mit über 1.700 Neueinstellungen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 37 Prozent im Vergleich zum Jahr 2025. Damit kehrt das Land Nordrhein-Westfalen zu einem Einstellungsniveau zurück, das dem des Jahres 2023 entspricht.
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen setzt ein klares Zeichen für die Stärkung des Rechtsstaats und die Nachwuchssicherung in der Justiz. Im Jahr 2026 wird die Zahl der Einstellungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren wieder signifikant erhöht.
Trotz weiterhin angespannter haushaltswirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist es gelungen, die Weichen für eine dauerhafte personelle Stärkung des Rechtsstaats zu stellen. Für das Jahr 2026 plant das Ministerium der Justiz mit über 1.700 Neueinstellungen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 37 Prozent im Vergleich zum Jahr 2025. Damit kehrt das Land Nordrhein-Westfalen zu einem Einstellungsniveau zurück, das dem des Jahres 2023 entspricht.
Mit dieser Entscheidung reagiert das Ministerium auch auf die hohe Nachfrage und die Bedeutung einer kontinuierlichen Ausbildung qualifizierter Juristinnen und Juristen für den Standort Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtzahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Land wird somit nach einer Phase der Konsolidierung wieder kontinuierlich ansteigen.
Hierzu erklärt Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Die Landesregierung hält Wort: Ich habe immer gesagt, wir erhöhen die Einstellungen, sobald die Haushaltslage es zulässt. Ein starker Rechtsstaat braucht einen starken Nachwuchs. Ich freue mich sehr, dass wir trotz der weiterhin engen Haushaltslage die Weichen für eine deutliche Trendwende gestellt haben: Mit über 1.700 Neueinstellungen im Jahr 2026 steigern wir die Kapazitäten um mehr als ein Drittel gegenüber dem Vorjahr. Damit geben wir dem juristischen Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen eine klare Perspektive und sichern langfristig die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Justiz. Wir investieren heute in die Köpfe, die morgen unser Recht sprechen und wahren.“
Nachdem aufgrund angespannter Haushaltslage die Einstellungszahlen ab Juli 2024 reduziert wurden, ermöglicht die aktuelle Planung nun wieder eine deutliche Ausweitung. Mit der nun beschlossenen Erhöhung der Einstellungszahlen auf das Niveau von 2023 wird eine verlässliche und attraktive Ausbildungssituation sichergestellt.
Für die Bewerberinnen und Bewerber bleibt das bewährte Verfahren bestehen: In allen drei Oberlandesgerichtsbezirken (Düsseldorf, Hamm und Köln) wird weiterhin grundsätzlich jeden Monat eingestellt. Die Zuweisung erfolgt dabei wie gewohnt nach dem Eingang der Bewerbungen, sodass Planungssicherheit für den juristischen Nachwuchs besteht.