Landesregierung weist in der Senne zweites "Wolfsgebiet" in Nordrhein-Westfalen aus

Ministerin Ursula Heinen-Esser: Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz auch in Ostwestfalen, in den Kreisen Lippe, Höxter, Paderborn, der Stadt Bielefeld und Teilen des Kreises Gütersloh gefördert werden

20. Dezember 2018
Echter Wölf!!!!!!

Nach dem „Wolfsgebiet Schermbeck“ am Niederrhein weist das Umweltministerium nun ein weiteres Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Senne aus.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Nach dem „Wolfsgebiet Schermbeck“ am Niederrhein weist das Umweltministerium nun ein weiteres Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Senne aus. Hier liegen genügend Nachweise und Anhaltspunkte vor, so dass von einem standorttreuen Wolf ausgegangen werden kann. Anhand genetischer Analysen konnte ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1044f seit Ende Juli dieses Jahres mehrfach individuell nachgewiesen werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) geht davon aus, dass dieses Tier mittlerweile standorttreu geworden ist.
 
Umweltministerin Heinen-Esser: „Vor diesem Hintergrund weisen wir hier in der Senne auf der Grundlage unserer Förderrichtlinien Wolf mit Wirkung zum 20. Dezember nun auch das zweite Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen, das „Wolfsgebiet Senne“ aus. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse, denn hier erhalten Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz.“ Das Wolfsgebiet Senne ist 922 qkm groß und umfasst Teile der Kreise Gütersloh, Lippe und Paderborn sowie der Stadt Bielefeld.
 
Beide Wolfsgebiete, „Schermbeck“ und „Senne“, werden von einer großzügig dimensionierten Pufferzone umfasst, in der künftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen – dazu werden zurzeit die aktuellen Förderrichtlinien angepasst.
 
Wie bereits zum Wolfsgebiet „Schermbeck“ am Niederrhein informiert das Wolfsportal Nordrhein-Westfalen künftig auch zum „Wolfsgebiet Senne“. Das unter www.wolf.nrw öffentlich zugängliche Portal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) regelmäßig aktualisiert. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: „Mit unserem Wolfsportal informieren wir die Bürgerinnen und Bürger über Nachweise, Nutztierrisse, sowie über das Verhalten und die Biologie von Wölfen. Mit Hilfe von interaktiven Karten und Listen können alle Ereignisse rund um den Wolf in Nordrhein-Westfalen unmittelbar nachvollzogen werden.“ Darüber hinaus sind für Anfang 2019 im Wolfsgebiet Senne Informationsveranstaltungen vor Ort vorgesehen.

Hintergrund:

1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Ostdeutschland nachgewiesen. Denn der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz.
 
Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen.
 
Weitere Informationen:www.wolf.nrw
  • über das Monitoring bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)
  • über das Nachweisverfahren durch DNA-Proben beim Senckenberg Forschungsinstitut
  • beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) können Hinweise auf einen Wolf telefonisch gemeldet werden:Telefon 02361/305-0; außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter Telefon 0201-714488.

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