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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster fordert Nachbesserungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Das Gericht hat Bescheide des Landes aus dem Jahr 2016 aufgehoben, mit denen anerkannte Schutzberechtigte verpflichtet worden waren, ihren bisherigen Wohnsitz beizubehalten. Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des §12a Aufenthaltsgesetz hat das OVG Münster indes bestätigt.

NRW setzt große Hoffnung in schnellere Asylverfahren

NRW-Innenminister Ralf Jäger sieht in den Beschlüssen des Flüchtlingsgipfels ein klares Signal, dass der Bund endlich seine Verantwortung bei der Bewältigung der riesigen Herausforderung übernehme. Der Innenminister begrüßt zudem, dass der Bund den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um eine Milliarde Euro erhöht. „Wir reichen den NRW-Anteil von 216 Millionen Euro eins zu eins an die Kommunen weiter“, erklärte Jäger.

Die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, haben die Möglichkeit, ab dem 12. April auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anzubieten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen die Kosten.

  • Pressemitteilung
  • 18.02.2014

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, NRW-Innenminister Ralf Jäger, setzt sich für eine beschleunigte Aufnahme syrischer Flüchtlinge ein. „Unser Ziel ist es, den Schutzsuchenden schneller die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen“, erklärte Jäger in Düsseldorf. Deshalb müssten die Abläufe der sehr komplexen Aufnahmeverfahren optimiert werden. Innenminister Jäger sicherte dem Bund hierbei die Unterstützung der Länder zu. „Alle Beteiligten sind aufgerufen, ihre Anstrengungen zu verstärken und die Aufnahme zu forcieren“, unterstrich der IMK-Vorsitzende.