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  • Pressemitteilung
  • 25.10.2012

Anlässlich der Entscheidung des Bundestages, das maximale Arbeits­entgelt für geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro anzuheben, sagte NRW-Sozialminister Guntram Schneider: „Wieder einmal schraubt die Bundesarbeitsministerin am falschen Ende: Die wenigsten Minijobber und Minijobberinnen kommen bislang überhaupt auf 400 Euro im Monat. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt betrug im Jahr 2010 im gewerblichen Bereich 259,56 Euro, in Privathaushalten 183,59 Euro. Eine Anhebung der Verdienstgrenzen ist unter diesen Bedingungen also reine Makulatur.“

Nach Gutachten keine Möglichkeit für ein vereinsrechtliches Verbot der Rechtsextremisten

Trotz massiver Einschüchterungen und Provokationen durch Mitglieder der Partei „Die Rechte“ in den vergangenen Monaten sieht das von der Landesregierung beauftragte Gutachten keine ausreichende Begründung für ein vereinsrechtliches Verbotsverfahren. Das gab Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf bekannt.

Nordrhein-Westfalens Minister der Finanzen leitet Koordinierungsgremium der Länder / Lutz Lienenkämper: Für das Gelingen des Neustarts nach der Corona-Krise, sind die öffentlichen Finanzen und die Steuerpolitik von zentraler Bedeutung

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, ist zum neuen Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz (FMK) gewählt worden.

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen bis zum 30. September 2022 weiter

Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.

  • Pressemitteilung
  • 19.02.2015
Minister Schneider: Mindestlohn ist ein Stück soziale Gerechtigkeit

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Sozialen Gerechtigkeit ruft Arbeitsminister Guntram Schneider die Wirtschaft auf, für faire Arbeitsverhältnisse und fairen Wettbewerb zu sorgen. „Nachdem wir aktuell einen Boom von über 43 Millionen sozialversichungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland zählen, ist es jetzt an der Zeit, diese gute Datenlage für bessere Arbeitsbedingungen zu nutzen. Leider ist die Zahl der prekär Beschäftigten, die oft in befristeten und unsicheren Arbeitsverträgen stecken und niedrige Löhne beziehen, aber nach wie vor sehr hoch“, erklärte Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider.

  • Europa
  • Pressemitteilung
  • 03.07.2020
Nordrhein-Westfalen setzt auf die Rolle der Regionen

Deutschland hat am 1. Juli 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. In der Plenarsitzung des Bundesrates stellte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel den Ländern ihre Agenda für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft vor.

Peter Biesenbach will bei drohender Gefährdung von Betroffenen die richterliche Anhörung auch per Videoübertragung ermöglichen

Da bei Anordnung einer rechtlichen Betreuung tief in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird, erfordert das Gesetz eine vorherige gerichtliche Anhörung nach strengen Regeln: Der Richter muss dem Betroffenen zuhören und sich in dessen Umgebung einen persönlichen Eindruck verschaffen – und zwar im persönlichen Kontakt, von „Angesicht zu Angesicht“.

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Gutschein oder Geld zurück: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst entscheiden

Die Gutscheinlösung für Reisen scheint offenbar vom Tisch zu sein. Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch die Gutschein-Lösungen für Veranstaltungen und Nutzungsberechtigung für Fitnessstudios sollten nur auf freiwilliger Basis möglich sein.

  • Pressemitteilung
  • 06.03.2013

NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales als ungeeignet kritisiert: „Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist zu nichts zu gebrauchen. Ein Armuts- und Reichtumsbericht muss die Realitäten im Land widerspiegeln, damit die Akteure vor Ort damit arbeiten können. Dieser Bericht ist allerdings geschönt und gefälscht worden, weil die Bundesregierung vor der anstehenden Bundestagswahl keine weiteren Diskussionen über die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft zulassen wollte“, sagte Schneider nachdem die Bundesregierung ihren Armuts- und Reichtumsbericht mit viermonatiger Verspätung der Öffentlichkeit vorgelegt hat.

  • Pressemitteilung
  • 10.07.2012

Minister Remmel ist empört über die in das Meldegesetz des Bundes aufgenommene Regelung, wonach Meldebehörden Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels weitergeben dürfen, solange Verbraucherinnen und Verbraucher nicht widersprechen. „Das vom Bundestag verabschiedete Meldegesetz ist eine Ohrfeige für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Schutz ihrer persönlichen Daten ernst nehmen. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner muss ihrer Ankündigung, das Gesetz stoppen zu wollen, auch Taten folgen lassen.“