Das Landeskabinett hat den Entwurf einer Neufassung des „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)“ beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle ist, Menschen mit psychischen Erkrankungen – gerade auch dann, wenn sie sich selbst oder andere gefährden – umfangreicher zu versorgen und die Bevölkerung stärker zu schützen.