Aufgrund aktueller Berichterstattungen stellt Schulministerin Sylvia Löhrmann erneut klar: „Klassenfahrten können trotz Haushaltssperre stattfinden, denn die Haushaltssperre hat in der Regel keine Auswirkungen auf Schulfahrten. Erstens werden Schulfahrten langfristig geplant, sie waren daher überwiegend bereits vor der Haushaltssperre genehmigt. Zweitens gelten diesbezüglich wichtige Ausnahmeregelungen für Fahrten, die erst nach der Haushaltssperre genehmigt werden konnten. Für die Schülerinnen und Schüler greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, bereits genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren.“