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Ein Unfall im Haushalt oder beim Sport − nicht selten danach ein Pflegefall / Jetzt müssen die Angehörigen alles regeln

Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, sollen seine Interessen optimal vertreten werden. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht automatisch die Angehörigen betraut. Daher kann und sollte jeder die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln.

  • Justiz
  • Pressemitteilung
  • 27.07.2018
Zu wenig getrunken, zu viel Bewegung, zu hoher Blutdruck. Nach dem Kollaps im schlimmsten Fall ein Pflegefall.

Die Sonne macht vielen zu schaffen. Schon gesunde Menschen stoßen an ihre Grenzen. Die anhaltende Hitze ist nicht ungefährlich. Das Wetter lässt sich nicht beeinflussen. Aber wir können vorsorgen!

  • Pressemitteilung
  • 30.01.2015

Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig?

  • Pressemitteilung
  • 26.08.2016

Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Aber wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet im Akutfall? Und wie kann ich vorsorgen? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am
1. September 2016.