Nächste Öffnungsschritte erfolgen am 14. und 28. Mai 2020 / Minister Stamp: So schnell wie möglich und verantwortbar eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder ermöglichen
Nordrhein-Westfalen leitet die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ein und hat dazu unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens ein Konzept vorgelegt. Demnach werden vom 14. Mai 2020 an schrittweise weitere Kinder die Kindertagesbetreuung besuchen können.
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.
Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in den kommenden Jahren gemeinsam mit dem Bund kräftig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Insgesamt stehen rund 286 Millionen Euro für zusätzliche Plätze zur Verfügung. Dadurch können zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder zwischen null Jahren und dem Schuleintritt entstehen.
Im Haushaltsjahr 2024 wurden im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms, mit dem Investitionen in den Neubau, den Erhalt und den Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung gefördert werden, bereits 115 Millionen Euro bewilligt.
Landesregierung untersucht in Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf den Gesundheits- und Arbeitsschutz
Das Familienministerium begleitet den geltenden eingeschränkten Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung mit einem wissenschaftlichen Monitoring zum Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme zu
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden.
Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie
Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und einen Beschluss dazu gefasst.
Alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich ab Montag, 3. August 2020, kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat heute beschlossen, unter Leitung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs ein Konzept zu Möglichkeiten einer stufenweisen Öffnung bei der Kindertagesbetreuung vorzubereiten
Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Zahlen für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr 2020/2021
Am 1. August beginnt das neue Kindergartenjahr. Nordrhein-Westfalen verzeichnet dabei erneut einen großen Zuwachs an Plätzen in der Kindertagesbetreuung.