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Nächste Öffnungsschritte erfolgen am 14. und 28. Mai 2020 / Minister Stamp: So schnell wie möglich und verantwortbar eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder ermöglichen

Nordrhein-Westfalen leitet die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ein und hat dazu unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens ein Konzept vorgelegt. Demnach werden vom 14. Mai 2020 an schrittweise weitere Kinder die Kindertagesbetreuung besuchen können.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.

Land und Kommunen sagen in gemeinsamer Verantwortung vollständige Weiterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Ganztagsangebote in den Schulen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme zu

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden.

Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und einen Beschluss dazu gefasst.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat heute beschlossen, unter Leitung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs ein Konzept zu Möglichkeiten einer stufenweisen Öffnung bei der Kindertagesbetreuung vorzubereiten

Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.