Zukunftscampus Berufliche Bildung: Landesregierung fördert Kooperation von Lernorten der beruflichen und akademischen Bildung im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet

Landesregierung setzt weiteres Vorhaben der Fachkräfteoffensive NRW um

14. Dezember 2023
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Die Landesregierung hat den Förderaufruf „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“ veröffentlicht und treibt damit die Fachkräfteoffensive NRW weiter voran.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung hat den Förderaufruf „Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung“ veröffentlicht und treibt damit die Fachkräfteoffensive NRW weiter voran. Im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet können Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung einen Antrag auf die Förderung der Entwicklung, Erprobung und der Einrichtung von einem Zukunftscampus einreichen. An einem Zukunftscampus arbeiten Bildungszentren der Wirtschaft, Berufskollegs und/oder Hochschulen zusammen: Sie führen Bildungsangebote gemeinsam durch und/oder nutzen gemeinsam Werkstätten, Labore oder andere Einrichtungen. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt rund 13,5 Millionen aus dem Just-Transition-Fonds (JTF) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt bereit.

„Mir liegen gute Aus- und Weiterbildungsperspektiven für junge Menschen ebenso am Herzen wie die Fachkräftesicherung für die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Für beides brauchen wir moderne und zukunftsorientierte Bildungseinrichtungen. Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen gerade für Regionen im Strukturwandel eine hervorragende Möglichkeit ist, gemeinsam den Weg in die Zukunft zu gestalten, Stärken zu bündeln und Synergien zu nutzen. Deswegen fördern wir Zukunftscampus im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet und stellen dafür insgesamt rund 13,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit setzen wir ein weiteres Vorhaben unserer Fachkräfteoffensive um. Wir haben hier die Chance, im Sinne der Attraktivität und der Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung, für modernste Rahmenbedingungen für Aus- und Weiterbildung zu sorgen“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen richtet sich an Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung, die rechtlich geregelte Aus- und Weiterbildungen durchführen. Gefördert werden Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemeinsam in „Kooperationsbüros“ Bildungsangebote entwickeln, durchführen und koordinieren sowie das jeweils spezifische Konzept für einen Zukunftscampus erarbeiten. Die Einrichtungen müssen einen Sitz oder Standort im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) oder im Nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl) haben. Die Frist zur Einreichung endet am 30. Juni 2025.

Weitere Informationen zum Förderangebot und die Unterlagen zur Interessenbekundung finden sich unter: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe

Hintergrund Fachkräfteoffensive NRW:

Die Landesregierung hat eine Fachkräfteoffensive gestartet, um mit neuen, verbesserten und verstetigten Angeboten und Kooperationen, dem akuten und drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Modernisierung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen ist dabei ein zentrales Handlungsfeld. In der Strategie hat die Landeregierung auch konkret vorgesehen, das Projekt „Zukunftscampus“ voranzutreiben, um durch Lernortkooperation die Attraktivität der Beruflichen Bildung zu steigern.

 

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