Wissenschaftsrat empfiehlt Verleihung des Promotionsrechts an Promotionskolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen

Ministerin Brandes: Mit dem eigenständigen Promotionsrecht wollen wir die anwendungsorientierte Forschung stärken und das Studium noch attraktiver machen

8. Juli 2022
Ina Brandes

Der Wissenschaftsrat hat im Beisein von Wissenschaftsministerin Ina Brandes die Ergebnisse seiner Begutachtung des „Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt.

Kultur und Wissenschaft

Der Wissenschaftsrat hat am Freitag, 8. Juli 2022, im Beisein von Wissenschaftsministerin Ina Brandes die Ergebnisse seiner Begutachtung des „Promotionskollegs für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ vorgestellt. Er empfiehlt der Landesregierung, dem Promotionskolleg für eine Probezeit von zunächst sieben Jahren das Promotionsrecht zu verleihen. Das Promotionskolleg wurde im Dezember 2020 gegründet und soll als zentrale Organisationseinheit der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen (HAW) künftig eigenständige Promotionsverfahren und die Verleihung des Doktorgrads ermöglichen. Bislang sind Promotionen für Studierende dieser Hochschulen nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Nach Ablauf der Probezeit will der Wissenschaftsrat eine erneute Begutachtung vornehmen.

„Wir brauchen die innovative und anwendungsnahe Forschung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, um Herausforderungen wie den Klimawandel oder die Digitalisierung zu meistern. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für das Promotionskolleg wollen wir die anwendungsorientierte Forschung in Nordrhein-Westfalen stärken und das Studium noch attraktiver machen. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats gibt uns dafür ordentlich Rückenwind“, sagt Wissenschaftsministerin Ina Brandes.

Die Landesregierung wird die umfangreiche Stellungnahme des Wissenschaftsrats nun auswerten und auf dieser Grundlage abschließend die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg NRW prüfen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hatte den Wissenschaftsrat im Dezember 2020 anlässlich der Gründung des Promotionskollegs um die wissenschaftliche Begutachtung gebeten, um festzustellen, ob dort eine wissenschaftliche Gleichwertigkeit zu den Promotionen an Universitäten gewährleistet werden kann. Damit sollen die hohen Ansprüche an die wissenschaftliche Qualität von Promotionen sichergestellt werden.

Das Promotionskolleg NRW wird von 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus allen Regionen NordrheinWestfalens getragen. Es ist in acht Abteilungen strukturiert und orientiert sich an den höchsten nationalen und internationalen Qualitätsstandards.

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