Weiterer Fall der Vogelgrippe im Kreis Gütersloh – Ministerin Gorißen appelliert: Konsequent Biomaßnahmen einhalten

24. Oktober 2022
Drei Gänse stehen auf einer Wiese am Ufer während zwei auf einem Gewässer im Hintergrund schwimmen

Deutschland und Europa werden aktuell von der schwersten Ausbreitung der aviären Influenza seit vielen Jahren heimgesucht. Auch Nordrhein-Westfalen ist in diesem Herbst betroffen.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Deutschland und Europa werden aktuell von der schwersten Ausbreitung der aviären Influenza seit vielen Jahren heimgesucht. Auch Nordrhein-Westfalen ist in diesem Herbst betroffen. Der Kreis Gütersloh hat den dritten Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. In einem Geflügelbestand in Verl ist das hochansteckende Virus nachgewiesen worden. Der Bestand mit rund 8.700 Hühnern, Gänsen und Enten ist bereits geräumt worden. Seitens der zuständigen Stellen auf kommunaler Ebene sind ebenfalls alle weiteren Maßnahmen zur Eindämmung und Prävention eingeleitet worden. Restriktionszonen sind vorbeireitet. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen den zuständigen Veterinärämtern umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Noch nie war es so wichtig, in der Geflügelhaltung wachsam zu sein. Ich appelliere an alle Hobbyhaltungen und auch an gewerbliche Betriebe: Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.“

In Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz koordiniert das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz landesweit alle erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert weiterhin alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen:

  • Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Vogelgrippe-Viren auszuschließen.
  • Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städte zu wenden.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt als unwahrscheinlich. Die aviäre Influenza wird nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft.

Ministerium plant weitere Maßnahmen

Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Geflügelpest sind in Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusätzliche präventive Maßnahmen geplant. Bereits Ende 2021 wurde unter Beteiligung von Veterinärbehörden und Wirtschaftsbeteiligten eine gemeinsame Erklärung Nordrhein-Westfalens ausgearbeitet, die zunächst im März 2022 ausgelaufen ist, aber nunmehr wegen des kommenden Vogelzugs und des erhöhten Risikos eines Eintrags der Vogelgrippe in Absprache mit sämtlichen Akteuren erneut aufgesetzt werden soll. Durch erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben und zusätzliche regelmäßige Untersuchungen in Geflügelbeständen soll verhindert werden, dass das Virus sich insbesondere durch Hausgeflügelverkäufe oder Personenkontakte weiterverbreiten kann und das gehaltene Geflügel, soweit dies möglich erscheint, vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird.

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