Verlängerung des § 36a LPLG um weitere sechs Monate

13. August 2025
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Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland im Wandel. Um diesen Wandel zu schaffen und dabei wettbewerbsfähig zu bleiben, setzt die Landesregierung auf sauberen Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Windenergie ist dabei unser wichtigster Baustein.

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Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland im Wandel. Um diesen Wandel zu schaffen und dabei wettbewerbsfähig zu bleiben, setzt die Landesregierung auf sauberen Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Windenergie ist dabei unser wichtigster Baustein. Schon heute ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Spitzenreiter, wenn es um die Sicherung neuer Flächen und die Genehmigung neuer Windenergieanlagen geht.

In einem dicht besiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen zählen dabei Ambition und Akzeptanz: Begleitend zu der ambitionierten Flächensicherung durch die Regionalpläne der sechs Planungsregionen hat Nordrhein-Westfalen mit dem § 36a LPlG ein akzeptanzsicherndes Plansicherungsinstrument eingeführt. Außerhalb von bestehenden oder geplanten Windenergiebereichen wird damit der Windenergieausbau im Wesentlichen auf raumverträgliche Projekte beschränkt.

Die Regelung des § 36a LPlG ist zeitlich befristet, aktuell auf 6 Monate, angelehnt an die Dauer der Planverfahren in den Regionen. Vier Regionen haben ihre Planverfahren inzwischen abgeschlossen. Bei zwei Planungsregionen, Köln und Ruhrgebiet, dauern die Arbeiten noch an. Die Landesregierung hat daher beschlossen die Regelung des § 36a LPlG, nahtlos anknüpfend an den bisherigen Geltungszeitraum, um weitere sechs Monate zu verlängern. Die Landesregierung hat hierfür den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. 

Hier geht es zum Entwurf: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-15206.pdf

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