Starker Zuspruch für eigene Vorhaben auf der „JUMIKO“ unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens

16. Juni 2021

Minister der Justiz Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel zeigten sich nach der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sowie Justizsenatorinnen und Senatoren (JUMIKO) unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens hoch zufrieden. Auf der als Digitalveranstaltung durchgeführten Frühjahrskonferenz wurden die aus ihrem Ministerium eingebrachten Themen teilweise einstimmig und teilweise mit großer Mehrheit beschlossen.

Justiz

Minister der Justiz Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel zeigten sich nach der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sowie Justizsenatorinnen und Senatoren (JUMIKO) unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens hoch zufrieden. Auf der als Digitalveranstaltung durchgeführten Frühjahrskonferenz wurden die aus ihrem Ministerium eingebrachten Themen teilweise einstimmig und teilweise mit großer Mehrheit beschlossen. 
 
Einstimmig wurde der Antrag Nordrhein-Westfalens angenommen, das zum Jahresende auslaufende Instrument der virtuellen Hauptversammlung unabhängig vom Vorliegen besonderer, zum Beispiel pandemiebedingter Umstände dauerhaft im Aktienrecht zu verankern. Viele wichtige Kapitalmaßnahmen setzten Beschlüsse in einer Hauptversammlung voraus, so Staatssekretär Dirk Wedel: „Wir sollten den Unternehmen die Möglichkeit geben, den aktuellen Schwung der Digitalisierung über die derzeit geltende Befristung hinausgehend nutzen zu dürfen. Die Rechte von Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung sollen dabei jedoch nicht beschnitten werden. Die virtuelle Hauptversammlung ist als gleichwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung auszugestalten.“
 
Volle Zustimmung erhielten auch die Überlegungen der Landesjustizminister zur Reform des Beschlussmängelrechts für die GmbH. „Die von der Rechtsprechung entwickelte analoge Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen schaffe“ so Staatssekretär Wedel „Rechtsunsicherheit und schade der Wettbewerbsfähigkeit der GmbH im internationalen Vergleich“. Der Bundesgesetzgeber wurde deshalb gebeten, zeitnah ein Beschlussmängelrecht für die GmbH unter Berücksichtigung der rechtsformtypischen Besonderheiten und Interessenlagen vorzulegen.
 
Ebenfalls übereinstimmend folgte die JUMIKO einem Beschlussvorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, der auf eine höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen abzielt. Mit einem Vorabentscheidungsverfahren zum Bundesgerichtshof oder vergleichbaren Lösungen sollen zivilrechtliche Massenverfahren einer beschleunigten Erledigung zugeführt werden. Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Jahrelange Prozesse mit taktischen Spitzfindigkeiten an vielen Gerichten und über verschiedene Instanzen belasten die Justiz und die vielen Einzelkläger über Gebühr. Schnellere Klärung, eine einheitliche Rechtsprechung und Rechtsfortbildung – das sind die Ziele unseres Vorstoßes.“ 
 
Auch im Bereich der Strafrechtspflege setzte Nordrhein-Westfalen wichtige Akzente. Mit ganz überwiegender Auffassung teilten die Amtskolleginnen und Amtskollegen die in einer Antragstellung Nordrhein-Westfalens geäußerte Besorgnis über die Zunahme von volksverhetzenden Parolen und die Verwendung verfassungswidriger Symbole in geschlossenen Chatgruppen. Diese inkriminierten Inhalte bleiben nach geltenden Recht straflos, wenn es wegen der Geschlossenheit der Gruppe an einem tatbestandlichen „Verbreiten“ im Sinne der derzeitigen Strafvorschriften fehlt. Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Es kann doch nicht richtig sein, dass Gruppen, noch dazu auch solche, auf deren Verfassungstreue wir fest bauen, im Bewusstsein der Straflosigkeit solches Gedankengut verbreiten können! Die JUMIKO bittet deshalb den Bundesgesetzgeber, der Weiterleitung inkriminierter Inhalte in Foren mit den Mitteln des Strafrechts entschieden entgegenzutreten.“
 
65 gewalttätige Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten landesweit im Jahr im Jahr 2020 sowie die im Rahmen ihrer Berichterstattung etwa über Ansammlungen so genannter Corona-Leugner zu beobachtende Gefährdung von Medienschaffenden haben der JUMIKO schließlich Anlass gegeben, sich mit der hohen Bedeutung der durch das Grundgesetz verbürgten Pressefreiheit zu befassen. Mehrheitliche Unterstützung erhielt ein nordrhein-westfälischer Antrag, wonach es erwägenswert sei, den strafrechtlichen Schutz von Medienschaffenden vor tätlichen Angriffen und rechtswidrigen Behinderungen in ihrer Berufsausübung zu erweitern.
 
 
 
Erläuterung:
 
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes finden jeweils im Frühjahr und im Herbst Konferenzen der Justizministerinnen und Justizminister statt. Ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Rechtspolitik und dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben keinen Rechtssetzungscharakter.  Von ihnen können aber maßgebliche Impulse ausgehen.  Mit möglichen Bundesratsinitiativen kann dann der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert werden.

Minister der Justiz Peter Biesenbach, der am morgigen Donnerstag um 09.30 Uhr weitere wichtige Beschlüsse gemeinsam mit der Hamburger Justizsenatorin Anna Galina sowie der hessischen Justizministerin Eva Kühne Hörmann vorstellen wird: „Die „JUMIKO“ ist auch im Frühjahr 2021 ihrer Aufgabe als Ideenschmiede des Rechts gerecht geworden. Schon jetzt freuen wir uns, die Amtskolleginnen und Amtskollegen zur Herbstkonferenz in der NRW Landesvertretung in Berlin, dann hoffentlich wieder persönlich, begrüßen zu dürfen!“
 

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