Reform des Verfassungsschutzgesetzes: Neues Fundament für heutige Sicherheitslage

Minister Herbert Reul: Mit diesem Gesetz stellen wir den Verfassungsschutz auf ein neues Fundament

19. Mai 2025
PHB Reul, Herbert - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Minister Herbert Reul hat am Montag, 19. Mai 2025, den Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes vorgestellt. Auf Initiative des Ministeriums des Innern wurde seit Anfang 2024 an dem neuen Regelwerk gearbeitet.

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Minister Herbert Reul hat am Montag, 19. Mai 2025, den Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes vorgestellt. Auf Initiative des Ministeriums des Innern wurde seit Anfang 2024 an dem neuen Regelwerk gearbeitet. Das Verfassungsschutzgesetz ist erstmalig seit mehr als 30 Jahren neu verfasst worden. Ziel der Reform ist es, auf die sich wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen, technologischen Entwicklungen und gestiegenen rechtlichen Anforderungen zu reagieren und den Verfassungsschutz damit die notwendigen Instrumente für die Anforderungen der Gegenwart zu machen. 

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden und nächstes Jahr in Kraft treten.

Minister Herbert Reul: „Mit diesem Gesetz stellen wir den Verfassungsschutz auf ein neues Fundament: Ein modernes Gesetz für die heutige Sicherheitslage. Bewährtes bleibt, doch wo die Realität uns fordert, mussten wir unseren Nachrichtendienst mit mehr Befugnissen ausstatten. Mehr Kriege, Krisen und Konflikte fordern auch mehr Können für unsere Sicherheitsbehörden. Desinformation und Cyberangriffe, aber auch Sabotage und Spionage sind keine Eintagsfliegen mehr. Aber: wo es mehr Befugnisse gibt, muss es auch gute Kontrolle geben. Dem trägt dieser Gesetzesentwurf Rechnung. Unser demokratischer Rechtsstaat braucht einen Verfassungsschutz, der sehen, verstehen und handeln kann: mit klarem gesetzlichen Auftrag und – wie bisher – festen rechtsstaatlichen Grenzen.”

Der bisherige Rechtsrahmen stammt aus den 1990er-Jahren. Mit der Neuverkündung setzt Nordrhein-Westfalen auch wesentliche Inhalte des so genannten Maßnahmenpakets der Landesregierung (Sicherheit, Migration, Prävention) nach dem Terroranschlag von Solingen um. Darüber hinaus setzt das Land auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts um. Das hatte in mehreren Urteilen neue Maßgaben in Bezug auf Eingriffsintensität, Datenschutz und Kontrolle des  Verfassungsschutzes gesetzt. 

Das Gesetz trägt aktuellen Bedrohungslagen Rechnung – darunter dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie den Gefahren islamistischen Terrors. Zugleich berücksichtigt die reformtechnologische Entwicklungen, indem sie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt und mit der Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auf die Nutzung verschlüsselter Kommunikation über Messenger-Dienste reagiert wird. Auch die Befugnis zur Funkzellenabfrage in Mobilfunknetzen ist neu im Verfassungsschutzgesetz. Mit dieser können Netzwerke von Extremisten und Terroristen besser aufgedeckt werden. Mit der  neuen Möglichkeit zur Kontostammdatenanfrage werden Finanzermittlungen erleichtert und mit der Befugnis zur Anfrage bei Verkehrsunternehmen wird ermöglicht, Reisewege von Extremisten, Terroristen und Agenten fremder Mächte besser nachzuverfolgen.

Die präventive Spionageabwehr wird gestärkt, indem die wichtige Aufgabe des Wirtschafts- und Wissenschaftsschutzes eindeutig im Gesetz benannt wird. Ebenso wie Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, denen Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewährt wird, etwa bei Großveranstaltungen, die nun auf einer bestimmteren rechtlichen Grundlage erfolgen.

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