NRW-Landesregierung strebt nach Entscheidung des OVG Münster Normenbestätigungsverfahren an

Die NRW-Landesregierung hält an dem Ziel fest, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beenden

21. Februar 2017

Nach der aktuellen Entscheidung des OVG Münster zur Frauenförderung strebt die Landesregierung ein Normenbestätigungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof in Münster an. Dazu haben Ministerin Barbara Steffens und Minister Ralf Jäger am 21. Februar 2017 ein Presse-Statement abgegeben.

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„Jeder Schritt hin zu mehr Gleichstellung musste bisher hart erkämpft werden. So war es damals auch beim alten Gesetz zur Frauenförderung. Geschenkt wurde den Frauen auf dem langen Weg zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung noch nie etwas. Solange Frauen in höheren Positionen immer noch unterrepräsentiert sind, brauchen wir wirkungsvolle Quotenregelungen im öffentlichen Dienst. Die alte Regelung wurde oft durch eine sehr kleinteilige Differenzierung nach Einzelkriterien praktisch ausgehebelt“, erklärte Emanzipationsministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Frauenförderung.
 
Aus Sicht der Landesregierung bringt das Gesetz zur Frauenförderung § 19 Absatz 6 LBG das Gebot der Bestenauslese und die Chancengleichheit auf verfassungsmäßige Weise miteinander in Einklang. Diese Auffassung teilt das OVG nicht, sondern bestätigt die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den Eilverfahren.
 
Die NRW-Landesregierung strebt jetzt ein Normenbestätigungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof in Münster an. „Für alle Beamtinnen und Beamten ist es wichtig, dass die Verfassungsmäßigkeit, von der wir überzeugt sind, jetzt schnell geklärt wird“, sagte Innenminister Ralf Jäger.
 
Nach einem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Professor Dr. Hans-Jürgen Papier hat das Land die Kompetenz, das Landesbeamtengesetz zu ändern. Dem hat das OVG heute nicht widersprochen sondern die Normgebungskompetenz offen gelassen.
 

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