Neue Rahmenvereinbarung will Bewegung, Spiel und Sport als frühkindlichen Bildungsmotor stärken

Landesregierung und Landessportbund unterzeichnen Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“ zur strukturellen Verankerung von mehr Bewegungszeiten im U7-Bereich

26. April 2023
Bild zeigt Kinder im Sitzkreis

Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind elementar für ein gesundes Aufwachsen: Vor diesem Hintergrund ist die neue Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind elementar für ein gesundes Aufwachsen: Vor diesem Hintergrund ist die neue Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“ mit einer Laufzeit bis Dezember 2028 auf den Weg gebracht worden. Diese haben Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Lorenz Bahr, Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und Martin Wonik, Geschäftsführer der Sportjugend Nordrhein-Westfalen am 26. April 2023 im Rahmen einer Feierstunde in der Kita Rabatz in Hamm unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, Kindern täglich entwicklungsgemäße und vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen.

„Mit der Rahmenvereinbarung rücken wir die Bewegungsförderung als Bildungsmotor stark in den Fokus. Durch Bewegung erschließen sich Kinder ihre Umwelt. Somit erhalten Kinder im U7-Bereich noch bessere Chancen für ihre jeweilige Entwicklung durch tägliches freies Bewegen und Spielen“, sagt Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, im Rahmen der Unterzeichnung.

„Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind elementarer Bestandteil der pädagogischen Praxis in der Kindertagesbetreuung. Bewegung fördert die körperliche, aber auch die kognitive Entwicklung von Kindern und ist damit ein zentraler Faktor für ihre gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Mit der Bewegungsförderung setzen wir gemeinsam mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei ein Zeichen für noch mehr Bildungsimpulse für unsere Jüngsten“, sagt Lorenz Bahr, Staatsekretär für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.

„Bewegung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, erhöht die Bildungschancen und stärkt die Gesundheit. Diese Rahmenvereinbarung soll nicht zuletzt eine stärkere gesellschaftliche Wahrnehmung der Bewegungsförderung in der frühen Kindheit erreichen und zielt deshalb darauf ab, den natürlichen Bewegungsdrang von Kindern als Selbstverständlichkeit institutionell noch stärker zu verankern“, betont LSB-Vorstand und Sportjugend-Geschäftsführer Martin Wonik.

Darüber hinaus spielen für eine gelingende Bewegungsbildung – neben den Sportvereinen sowie Kindertagesbetreuungsangeboten – auch die Familien eine zentrale Rolle.

Gleichzeitig wurde in Hamm das mittlerweile 1.000. Gütesiegel „Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“ stellvertretend an „Talitha Kumi“ des Evangelischen Kirchenzentrums Soest verliehen. Über 800 ausgezeichnete „Kinderfreundliche Sportvereine“ – wie das Leichtathletikzentrum (LAZ) Soest – unterstützen dabei diese Bewegungskindergärten als Kooperationspartner im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit. Insgesamt müssen acht vorgeschriebene Qualitätskriterien für das Gütesiegel erfüllt sein, von speziell geschulten pädagogischen Fachkräften bis zu regelmäßig angebotenen Elternveranstaltungen. Deutlichstes Unterscheidungsmerkmal zu anderen Kindertageseinrichtungen ist die Bewegungsförderung als Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit vor Ort. „Seit über 20 Jahren vergibt die Sportjugend NRW bereits dieses Gütesiegel, das die kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesse fest im Blick hat und als Alleinstellungsmerkmal positiv wahrgenommen wird“, erklärte Sportjugend-Vorsitzender Jens Wortmann am Rande der besonderen Ehrungsfeier.

In Nordrhein-Westfalen ist Bewegung bereits einer der zehn Bildungsbereiche im Rahmen der Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in der Kindertagesbetreuung sowie in den Schulen im Primarbereich.

Kontakt

Pressekontakt

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 / 837-1134
E-Mail: presse [at] stk.nrw.de

Bürgeranfragen

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211837-01
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de