Modern und fälschungssicher: Nordrhein-Westfalen führt digitalen Fischereischein ein
Ab Freitag, 3. Juli 2026, werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.
Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Ab Freitag, 3. Juli 2026, werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Bürgerinnen und Bürger sollen diese rund um die Uhr von zu Hause beantragen können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.
Ministerin Silke Gorißen: „Mit der Umsetzung des Digitalisierungsprojektes im Fischereiwesen eröffnen wir Angelfreundinnen und Angelfreunden eine zusätzliche digitale Möglichkeit, um Fischereischeine einfach und schnell von zu Hause aus zu beantragen und auch so die Fischereiabgabe zu entrichten. Das neue Format im Scheckkartenformat und auf dem Smartphone ist zudem wesentlich fälschungssicherer. Und wir sorgen dafür, dass dank der Digitalisierung die amtliche Fischereiaufsicht mit einer modernen App zur Kontrolle der neuen Fischereischeine ausgestattet wird.“
Einfache Beantragung und Umtausch ab Juli 2026
Dafür müssen alle Personen, die ihre Fischerprüfung vor Freitag, 3. Juli 2026, bestanden oder ihren Fischereischein vor diesem Datum erhalten haben, einmalig den modernen Fischereischein bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen. Dabei werden die erforderlichen Daten auch in das Fischereiregister, die zentrale Fischereischeindatenbank des Landes, aufgenommen. Wichtig dabei ist: Fischereischeine, die vor Mittwoch, 1. Juli 2026, ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort und müssen erst danach umgetauscht werden. Ein vorzeitiger Umstieg auf die neuen Fischereischeine ist aber freiwillig möglich.
Der neue Fischereischein wird als Scheckkarte und elektronisches Zertifikat auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit erhält er wie bisher durch die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Der Scheckkarten-Fischereischein wird von allen Bundesländern in Deutschland als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden für neue Fischereischeine zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben. Neu ist darüber hinaus, dass auch Gäste aus anderen Bundesländern, die in Nordrhein-Westfalen angeln, ab 3. Juli 2026, die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichten müssen. Gleichzeitig wird mit dem neuen Format die Fälschungssicherheit deutlich erhöht und ermöglicht der Fischereiaufsicht durch eine moderne Kontroll-App eine schnelle und zuverlässige Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit der Dokumente.
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft: Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können trotzdem wie bisher auch die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. -inhabers ausüben. Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis. Mit jenen Ausweis-Dokumenten können 10- bis 15-Jährige künftig auch Fischereierlaubnisscheine in entsprechenden Ausgabestellen erwerben.
Für Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb Deutschlands kann weiterhin ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) ausgestellt werden. Dieser wird ausschließlich als elektronisches Zertifikat ausgestellt.
Der Präsident des Fischereiverbandes NRW, Uli Beyer: „Die Absenkung des Mindestalters für die Fischerprüfung und die Erteilung des Fischereischeins auf das 12. Lebensjahr gehörte zu meinen persönlichen Anliegen, die ich kurz nach meinem Amtsantritt an Ministerin Silke Gorißen herangetragen habe. Es freut mich enorm, dass die Landesregierung diese wichtige und anglerfreundliche Maßnahme nun umgesetzt hat. Gemeinsam mit der umfassenden Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung startet das Land Nordrhein-Westfalen einen großen Aufbruch in ein modernes Angelland an Rhein, Ruhr und Lippe. Ich bedanke mich stellvertretend im Namen der rund 250.000 Anglerinnen und Angler in Nordrhein-Westfalen.“
Digitales Fischereischeinwesen: weitere Bundesländer ziehen mit
Nordrhein-Westfalen ist nach Schleswig-Holstein das zweite Bundesland, welches das neue Verfahren mit modernisierten Fischereischeinformaten einführt. Weitere Bundesländer bereiten die Einführung vor. Dadurch werden die Digitalisierung und Harmonisierung des Fischereischeinwesens bundesweit vorangetrieben und die gegenseitige Anerkennung der Dokumente weiter vereinfacht werden.
Weitere Informationen zu den Neuerungen und die wichtigsten Antworten in einem FAQ unter: www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
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