Ministerpräsident Wüst wirbt in den USA für den Justiz-Standort Nordrhein-Westfalen

Konferenz in San Francisco unterstreicht: NRW ist Vorreiter bei der Einführung von Commercial Courts in Deutschland / Wüst: „Hohe Attraktivität für Unternehmen weltweit“

18. April 2024
Ministerpräsident Wüst wirbt in den USA für den Justiz-Standort Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen wird seinen modernen, international wettbewerbsfähigen Gerichtsstandort für die Streitbeilegung zwischen Unternehmen weiter ausbauen.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen wird seinen modernen, international wettbewerbsfähigen Gerichtsstandort für die Streitbeilegung zwischen Unternehmen weiter ausbauen. Diesen Anspruch hat Ministerpräsident Hendrik Wüst im Rahmen seiner Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika unterstrichen. Am Donnerstag, 18. April 2024, nahm er in San Francisco an einer Veranstaltung zur geplanten Einführung von Commercial Courts in Nordrhein-Westfalen und Deutschland teil, um für den Justiz-Standort Nordrhein-Westfalen zu werben. Durch die Einführung von Commercial Courts sollen mehr wirtschaftsrechtliche Verfahren vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden und nicht mehr – wie bisher üblich – vor privaten Schiedsgerichten. Damit würde der Gerichtsstandort Nordrhein-Westfalen gerade auch für Unternehmen in den USA attraktiv, die im Land investieren wollen.

„Nordrhein-Westfalen steht für eine moderne, zukunftsfähige Justiz. Diesen Anspruch wollen wir auch weltweit vertreten“, so Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Die Spezialisierung unserer Gerichte bei Patentverfahren oder Unternehmenstransaktionen bietet weltweit ideale Standortbedingungen für eine professionelle Streitbeilegung zwischen Unternehmen. Das hat unser Land früh erkannt und schnell gehandelt: Ein neues Bundesgesetz, in den Grundlagen von uns erarbeitet und mit breiter Unterstützung der Länder angeschoben, erlaubt uns eine schnelle Einführung von Commercial Courts in Nordrhein-Westfalen. Das wollen wir schnellstmöglich umsetzen und einen Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf einrichten, um unser Land jetzt für alle Handelssachen zu einem international wettbewerbsfähigen Gerichtsstandort auszubauen. Damit stellen wir unser Land auch in der Justiz sicher auf für die Zukunft und zeigen neue Wege, wie unser Standort hochattraktiv für Unternehmen weltweit bleibt.“

Die Veranstaltung in San Francisco unter dem Titel „International dispute resolution made in Germany – benefits from the new German commercial court system“ richtete sich an Anwältinnen und Anwälte sowie Unternehmen in den USA, insbesondere der Bay Area. Aus Nordrhein-Westfalen nahm auch Dr. Robert Papst, Vorsitzender Richter der M&A-Kammer beim Landgericht Düsseldorf, teil. Die Kammer entscheidet alle Verfahren aus Unternehmenskaufverträgen landesweit, wenn sie einen bestimmten Streitwert überschreiten. Die Arbeitsweise in Düsseldorf steht exemplarisch für die Attraktivität der neuen Verfahrensführung in Deutschland und orientiert sich in der Prozessführung an internationalen Standards der Anwaltschaft. Die M&A Kammer am Landgericht Düsseldorf hat am 1. Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen.

Dr. Robert Papst, Vorsitzender Richter der M&A-Kammer beim Landgericht Düsseldorf: „Unsere Expertise hat schnell die Anerkennung der Unternehmen und ihrer Anwälte in Deutschland gefunden. Die Fallzahlen haben die Erwartungen weit übertroffen und steigen kontinuierlich an. Mit dieser Spezialisierung auf M&A sind wir weltweit Vorreiter, was nun auch Beachtung in den USA gefunden hat.“

Für die Einrichtung von Commercial Courts in Deutschland ist eine Änderung von Bundesrecht notwendig. Nordrhein-Westfalen ist Urheber dieser wichtigen Gesetzesänderung in Deutschland, mit dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Gerichts- und Wirtschaftsstandort verbessert werden. Nach Verabschiedung des Gesetzes will Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich einen Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf einrichten.

Die Veranstaltung, die Ministerpräsident Wüst eröffnete, wurde in Kooperation mit der German American Business Association, der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung und dem deutschen Generalkonsulat in San Francisco ausgerichtet. Ministerpräsident Wüst knüpfte mit der Veranstaltung inhaltlich an seine Japan-Reise im vergangenen Jahr an: Der Ministerpräsident tauschte sich damals in Tokio über eine zukünftige Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und Japan im Bereich Patentrecht aus.

Hintergrund

 

Die Einrichtung eines vollständigen Commercial Courts auf Ebene des Oberlandesgerichts ist von einer Änderung von Bundesrecht (Gerichtsverfassungsgesetz und Zivilprozessordnung) abhängig. Das Gesetz wird voraussichtlich in Kürze im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten und kann wahrscheinlich schon am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Durch das Gesetz werden die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Commercial Courts durch Verordnung für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten einzurichten. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes wird Nordrhein-Westfalen dies beim Oberlandesgericht Düsseldorf umsetzen.

Die Professionalisierung der Justiz in Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet wirtschaftsrechtlicher Streitverfahren kann gerade für Unternehmen in den USA attraktiv sein. Der Markt für Unternehmenstransaktionen wird bisher weltweit maßgeblich durch die Vereinigten Staaten und die dortige Rechtspraxis geprägt. Aufgrund der hohen Anzahl an Unternehmensnachfolgen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren ist eine Zunahme ausländischer Investitionen in Unternehmen in Nordrhein-Westfalen möglich. Die Spezialisierung der Justiz in Nordrhein-Westfalen kann das Vertrauen in die Kompetenz der staatlichen Gerichte verbessern. Das kann sich auch positiv auf Investitionen auswirken, indem Nordrhein-Westfalen – ähnlich wie auf dem Gebiet der Patentgerichtsbarkeit – international als bedeutender Standort wahrgenommen wird.

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