Ministerin Scharrenbach: Kontrollaktion bringt Missstände in Wohnungen ans Licht - Ordnungsrechtliche Verfahren werden eingeleitet

14. August 2020
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Am 13. August 2020 fand landesweit eine gemeindeübergreifende Aktion zur Aufdeckung von wohnungswirtschaftlichen Missständen in Beständen eines Unternehmens in acht Kommunen in Nordrhein-Westfalen statt.

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Am 13. August 2020 fand landesweit eine gemeindeübergreifende Aktion zur Aufdeckung von wohnungswirtschaftlichen Missständen in Beständen eines Unternehmens in acht Kommunen in Nordrhein-Westfalen statt. In den Städten Bergneustadt, Dortmund, Duisburg, Hagen, Herne, Kamen, Lemgo und Radevormwald wurden 96 Einheiten überprüft. Eine erste derartige Aktion wurde bereits im September 2019 durchgeführt. Die Liste der Mängel ist in einigen Kommunen weiterhin lang und reicht von defekten Aufzügen, Heizungen, Fenstern, Haus- und Balkontüren, Brandschutztüren, Durchlauferhitzern, Schließungs- und Klingelanlagen, Feuchteschäden, Schimmelbildung, nicht vollständig behobenen Wasserschäden sowie mangelhafter Warmwasserversorgung bis hin zu Vermüllung und Nagerbefall in einigen Gebäuden. Unmittelbar nach der Aktion werden zahlreiche ordnungsrechtliche Verfahren nach Wohnungsaufsichtsgesetz und Bauordnung zur Beseitigung der Missstände eingeleitet.
 
Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lässt es nicht zu, dass Unternehmen am Immobilienmarkt ihr Geschäft auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern machen. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen. Wir setzen darauf, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Schaffung von erträglichen Wohnverhältnissen für die Mieterinnen und Mieter endlich nachkommt. Damit kann es selbst dazu beitragen, dass staatliche Aufsichtsaktionen überflüssig werden. Solange das nicht der Fall ist, werden wir gemeinsam regelmäßig an die Türen klopfen.“
 
Hintergrund:
 
Überprüfte Einheiten:

Bergneustadt 23
Dortmund 19
Duisburg 5
Hagen 13
Herne 11
Kamen 20
Lemgo 4
Radevormwald 1
 Unter anderem festgestellte Mängel:
  • Defekte Aufzüge oder ohne gültige TÜV-Plakette
  • Einige Brandschutztüren defekt
  • Brandschutztüren nicht funktionsfähig, Steuerung von Rauchabzügen beschädigt
  • defekte Feuerschutztüren, kritische Leitungsstruktur im Kellerraum
  • Einige Rauch-/Wärmeabzugsanlagen ohne Funktion
  • Fehlende Schacht- und Verteileranlagenabdeckungen
  • Defekte Heizungen
  • Defekte Durchlauferhitzer
  • Mangelhafte Warmwasserversorgung
  • Nicht vollständig behobene Wasserschäden
  • Feuchteschäden mit Schimmelbildung
  • Nicht gesicherte leerstehende Wohnungen
  • Zum Teil sind mehrere Immobilien mit der gleichen Schließanlage ausgestattet, alle Mieter nutzen den selben Haustürschlüssel
  • Offener Schacht im Badezimmer
  • Zugestellte Keller und Flurbereiche
  • Defekte Schließungen der Hauseingangstüren
  • Defekte Klingel-, Gegensprechanlagen und Briefkästen
  • Defekte Außenbeleuchtung
  • Defekte Haustür, Fenster und Balkontüren
  • Zerbrochene Fensterscheiben in Hauseingangstür und in Wohnungen
  • Defekte Innen- und Außenbeleuchtung
  • Sperrmüll in zugänglichen Kellerräumen
  • Nagerbefall in einigen Gebäuden 
 

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