Ministerin Scharrenbach: Hambacher Forst – Kommunen werden entlastet – RWE übernimmt Aufwendungen der betroffenen Kommunen

17. Dezember 2019
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Auf Einladung von Ministerin Ina Scharrenbach kamen die Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich, der Landrat des Kreises Düren und der Kreisdirektor des Rhein-Erft-Kreises sowie Vertreter von RWE im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zusammen. Thema der Erörterung war die verbindliche Klärung der Kostenübernahme für die Räumung des Hambacher Forstes im Jahr 2018.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Auf Einladung von Ministerin Ina Scharrenbach kamen am heutigen Dienstag, 17. Dezember 2019, die Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich, der Landrat des Kreises Düren und der Kreisdirektor des Rhein-Erft-Kreises sowie Vertreter von RWE im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zusammen. Thema der Erörterung war die verbindliche Klärung der Kostenübernahme für die Räumung des Hambacher Forstes im Jahr 2018.
 
Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Entscheidung ist gefallen: RWE hat sich bereit erklärt, die Kosten für den Einsatz im Hambacher Forst im Jahr 2018 gegenüber den betroffenen Kommunen zu übernehmen. Ich danke allen Beteiligten für die zielorientierte Lösungsfindung.“
 
Bürgermeister Georg Gelhausen (Gemeinde Merzenich), Bürgermeister Dieter Spürck (Stadt Kerpen), Landrat Wolfgang Spelthahn (Kreis Düren) und Kreisdirektor Michael Vogel (Rhein-Erft-Kreis): „Wir sind froh, dass wir eine Einigung erzielt haben und treten jetzt in bilaterale Gespräche mit dem Eigentümer RWE ein. Wir danken Ministerin Ina Scharrenbach für ihren persönlichen Einsatz bei der Vermittlung.“
 
Dr. Lars Kulik, Vorstandsmitglied RWE für das Ressort Braunkohle: „Da die Kosten des Einsatzes bisher nicht von den eigentlichen Verursachern – den Besetzern und Störern – bezahlt wurden, besprechen wir nun mit den betroffenen Kommunen und Kreise weitere Einzelheiten. Wir stehen zu unserer Zusage, dass finanzielle Zusatzbelastungen für die Gebietskörperschaften vermieden werden sollen.“
 
Im Ergebnis kommt RWE damit seiner im Vorfeld der Räumung gegenüber den Kommunen erklärten Kostenübernahme nach und ist bereit, die Kosten für die überplanmäßigen Aufwendungen zu übernehmen. Damit erstattet RWE insbesondere Aufwendungen, die den Kommunen auf RWE gehörenden Flächen für unter anderem Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze in außergewöhnlicher Höhe entstanden sind.
 
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