Ministerin Gebauer: Mit der Rückkehr zur Maskenpflicht sichern wir den Präsenzunterricht an unseren Schulen

Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. Dezember

1. Dezember 2021
phb Schüler, Maske, Unterricht

Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen.

Schule und Bildung

Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz beschlossen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen. Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.“ Damit werden auch die Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft aufgenommen, die sich durch die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht auch bei den Schülerinnen und Schülern sicherer fühlt.

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht. 

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen heute über die Wiedereinführung der Maskenpflicht informiert. Die Schulmail finden Sie hier.

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