Minister Kutschaty und Minister Jäger eröffnen Haus des Jugendrechts in Dortmund

Als dritte Stadt in NRW beschreitet Dortmund neuen Weg im Umgang mit Jugendkriminalität

27. Juni 2016
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Nach dem Kölner und Paderborner Vorbild, wo bereits seit einigen Jahren erfolgreich ein Haus des Jugendrechts betrieben wird, gibt es nun auch in Dortmund eine solche Einrichtung. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sitzen hier fortan unter einem Dach und können so schneller und zielorientierter Hand in Hand arbeiten.

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Nach dem Kölner und Paderborner Vorbild, wo bereits seit einigen Jahren erfolgreich ein Haus des Jugendrechts betrieben wird, gibt es nun auch in Dortmund eine solche Einrichtung. Jugendamt, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft sitzen hier fortan unter einem Dach und können so schneller und zielorientierter Hand in Hand arbeiten. Straffällig gewordene Jugendliche sollen so künftig in ihrer persönlichen und sozialen Lage besser unterstützt, gleichzeitig aber auch kontrolliert werden und ihnen klare Grenzen gezeigt werden.

Justizminister Thomas Kutschaty und Innenminister Ralf Jäger eröffneten das Dortmunder Haus des Jugendrechts gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund Ullrich Sierau. „Erstmals im Ruhrgebiet ist jetzt in Dortmund ein solches Haus eingerichtet worden, dessen Zuständigkeitsbereich sich über die ganze Stadt erstreckt“, sagte der Justizminister. „Damit setzt die Stadt ein positives Signal für andere Städte.“ Beide Minister hoben hervor, dass die Bekämpfung von Jugendkriminalität eine hohe Priorität für die Landesregierung habe: „Hier wird nun das Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische verfolgt.“

Den Behörden im Haus des Jugendrechts stehen alle Informationen rasch zur Verfügung, wenn es für den Jugendlichen eng wird und eine mögliche Inhaftierung droht. Informationen des Jugendamts über den jugendlichen Beschuldigten, seine Familie sowie über die Möglichkeit seiner Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe als Alternative zur Untersuchungshaft werden ebenso bereitgehalten wie etwa die Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft zu seiner Strafbarkeit und über seine Kriminalprognose. „Wenn wir die Zusammenhänge von Jugendkriminalität erfassen wollen, müssen wir die jungen Menschen in ihrer Welt abholen, die Bedingungen ihres Umfelds kennen und bei der Entstehung abweichenden sozialschädlichen Verhaltens  mit einbeziehen“, so der Justizminister.

In vielen Fällen finden Jugendliche und Heranwachsende ohne eine förmliche Reaktion durch Polizei und Justiz den richtigen Weg zurück. Allerdings fällt ein kleiner harter Kern von Tatverdächtigen als Mehrfach- und Intensivtäter auf, der über einen längeren Zeitraum auch schwere Straftaten begeht. Diese Intensivkriminalität ist es, die Anlass zur Sorge gibt.

Auch die Entwicklung in Dortmund spiegelt dieses Bild. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund wurden im Jahr 2014 insgesamt 444 Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Täter erfasst. Für das Jahr 2015 ist ein Anstieg dieser Verfahren auf insgesamt 561 zu verzeichnen. Demgegenüber ist aber die „normale“ Jugendkriminalität rückläufig.

Wird ein Jugendlicher als Intensivtäter eingestuft, erhält er einen festen Ansprechpartner der jeweiligen Institution. Danach greifen Instrumente der Vorbeugung und der konsequenten Strafverfolgung wie zum Beispiel Gefährderansprachen oder schnelle Sanktionen. „Der Jugendliche soll merken, dass er unter Beobachtung steht, und die Folgen seiner Tat sofort zu spüren bekommt. Die Behörden gehen dann offensiv auf ihn und seine Eltern zu“, erklärte der Innenminister.

Mit der gemeinsamen Unterbringung von Polizei, Justiz und Jugendhilfe unter einem Dach zum „Haus des Jugendrechts“ wird die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessert und den Kooperationspartnern ermöglicht, künftig gezielt und schnell Maßnahmen für den einzelnen Jugendlichen zur Durchbrechung seines kriminellen Lebenswandels zu ergreifen. „So können wir die weitere Entwicklung von straffällig gewordenen Jugendlichen nachhaltig beeinflussen, um sie vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren. Denn die Verhinderung von Jugendkriminalität geht uns alle an“, so Thomas Kutschaty und Ralf Jäger. „Weniger Straftäter bedeuten weniger Straftaten und damit weniger Opfer.“ Oberbürgermeister der Stadt Dortmund Ullrich Sierau: „Was die Kooperation von Polizei und Stadt angeht, können wir seit langem auf eine gute Kooperationskultur zurückblicken. Umso erfreulicher, das wir nun im Rahmen des Haus des Jugendrechts auch noch die Staatsanwaltschaft mit ins Boot holen konnten. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit dem Haus des Jugendrechts ab heute ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in unserer Stadt zur Hand haben.“

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