Minister Biesenbach unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag zur Verbesserung der Chancen (ehemaliger) Inhaftierter auf dem Arbeitsmarkt

16. September 2021
Justizia, Gesetz, Justiz, Gerechtigkeit, Urteil

Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist in vielen Fällen die Hürde, ein während der Inhaftierung angebahntes Beschäftigungsverhältnis nach der Haftentlassung tatsächlich anzutreten, aus Sicht der Entlassenen hoch.

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Am 16. September 2021 hat Herr Minister der Justiz Peter Biesenbach gemeinsam mit dem Präsidenten des Westdeutschen Handwerkskammertages, Herrn Hans Hund, dem Hauptgeschäftsführer, Herrn Matthias Heidmeier und dem Arbeitnehmer-Vizepräsidenten, Herrn Felix Kendziora eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die die Chancen von Inhaftierten bzw. ehemaligen Inhaftierten auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern soll.
 
Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist in vielen Fällen die Hürde, ein während der Inhaftierung angebahntes Beschäftigungsverhältnis nach der Haftentlassung tatsächlich anzutreten, aus Sicht der Entlassenen hoch. Bedenken hinsichtlich der Aufnahme in den Kollegenkreis, weitgehend unbekannte Vorgesetzte und eine völlig andere Arbeitsumgebung hindern trotz umfangreicher Entlassungsvorbereitung und eines Angebots einer nachgehenden Betreuung über sechs Monate vielfach eine nahtlose Aufnahme der Beschäftigung nach der Entlassung.
 
Weil die Haftzeit zudem vor allem in den Jugendstrafanstalten vielfach nicht ausreicht, eine vollständige Ausbildung zu absolvieren, werden im Justizvollzug vermehrt modulare (Teil-) Qualifikationen angeboten. Die hier erreichten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse wurden bislang nach der Haftentlassung aber häufig nicht anerkannt. Auch eine in der Haft begonnene Ausbildung nach der Haftentlassung fortzusetzen, hat sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen.
 
An diesen Punkten setzt die Kooperation an, indem nunmehr vorgesehen ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits während der Inhaftierung kennenlernen, Arbeitnehmer bereits zukünftige Arbeitsstelle und Kollegen „beschnuppern“ können, über Praktika in Handwerksbetrieben erste Erfahrungen gesammelt und auch begonnene Ausbildungen nahtlos in den beteiligten Handwerksbetrieben fortgesetzt werden können. Im Idealfall kann sich zwischen Arbeitgeber, Kollegenschaft und den auszubildenden Inhaftierten bereits vor der Entlassung ein Vertrauensverhältnis entwickeln. In dem Vertragswerk ist nunmehr beispielsweise festgehalten, dass Gefangene Praktika und kurze Ausbildungsabschnitte direkt in den Handwerksbetrieben absolvieren, im Gegenzug aber auch Vertreter von Ausbildungsbetrieben einzelne Ausbildungsabschnitte oder Fördermaßnahmen in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt durchführen.
 
Um zu verhindern, dass aufgrund der kurzen Haftzeit einzelne Module außerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht anerkannt werden, sollen zukünftig zwischen den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und den zuständigen Handwerkskammern in einzelnen Berufen gemäß Handwerksordnung (etwa Tischler, Maurer, Straßenbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gebäudereiniger, Maler und Lackierer) gemeinsam Ausbildungsbausteine erarbeitet werden.
 
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Eine der Säulen des Strafvollzugs ist Resozialisierung. Unsere Verantwortung endet nicht mit der Haftentlassung! Die Erfahrung zeigt: Arbeit und ein geregeltes Einkommen spielen dabei eine große Rolle. Die Hürden, ein während der Haft angebahntes Beschäftigungsverhältnis nach der Haft anzutreten sind hoch. Mit unserer kooperationsvereinbarung wollen wir das ändern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen sich bereits während der Inhaftierung kennenlernen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen können. Ich freue mich über jeden Gefangenen, der wieder oder erstmalig in den Arbeitsmarkt integriert und dem eine Perspektive geboten werden kann.“
 
Die Kooperation soll zunächst in zwei Justizvollzugsanstalten erprobt werden: Zum einen in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg, wo jugendliche Inhaftierte aus einer größeren Anzahl handwerklicher Berufe entsprechend der festgestellten Bedarfe und Neigungen ausgebildet werden können. Zum anderen soll die Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer einbezogen werden. In der zentralen Ausbildungseinrichtung des offenen Vollzuges werden erwachsene Männer und Frauen ebenfalls in unterschiedlichen handwerklichen Berufen ausgebildet.
 
Dr. Wolfgang Schorn
Pressesprecher
Landesjustizvollzugsdirektion
 

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