Mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement: Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW werden erleichtert

26. Januar 2026
Mehrere Frauen bei Dehnübungen für einen Selbstverteidungskurs in einer Turnhalle. Auf dem Boden grüne und rote Matten im Schachbrettmuster. Im Hintergrund zwei Kampfsportler in weißen Anzügen mit schwarzen Gürteln.

Mit der Anpassung der Ehrenamtskarte NRW erhalten künftig noch mehr Menschen eine sichtbare Anerkennung für ihren freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt damit ein klares Zeichen der Wertschätzung.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Im Landtag Nordrhein-Westfalen wurde am 18. Dezember 2025 seitens der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Antrag „Ehrenamt – Ehrensache!“ eingebracht und angenommen. Die Landesregierung begrüßt die Entscheidung des Landtags und wird nun die Zugangsvoraussetzungen zur Ehrenamtskarte NRW von 250 auf 200 Stunden pro Jahr bzw. von 5 auf 4 Stunden pro Woche ehrenamtlicher Tätigkeit herabzusetzen. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt. 

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nord-rhein-Westfalen: „Ehrenamt ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft. Wer sich für andere einsetzt, verdient Dank und Anerkennung. Durch die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen stärken wir das Ehrenamt. Unser Ziel ist es, noch mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu begeistern und bestehendes Engagement langfristig zu unterstützen.“

Mit der Anpassung erhalten künftig noch mehr Menschen eine sichtbare Anerkennung für ihren freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt damit ein klares Zeichen der Wertschätzung. Ehrenamt findet heute in vielen Lebenssituationen statt – flexibel, projektbezogen und oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung. Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter.

Kommunen, Vereine und Organisationen sind aufgefordert, die Neuerungen aktiv zu kommunizieren und Ehrenamtliche auf die Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen. 

Die Ehrenamtskarte NRW verbindet Dank und Anerkennung mit einem praktischen Nutzen. Deren Inhaberinnen und Inhaber können sich inzwischen landesweit über rund 5.000 Vergünstigungen bei Unternehmen und Einrichtungen freuen. Dazu gehören Ermäßigungen beim Eintritt in Schwimmbädern oder Museen, für Theater- oder Musikveranstaltungen, aber auch geringere Gebühren für VHS-Kurse oder Rabatte bei vielen Einzelhändlern, in Kinos oder Sportstätten. Mehr als 80.000 besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger sind zwischenzeitlich mit dieser Karte ausgezeichnet worden.

Mit dem Gemeinschaftsprojekt Ehrenamtskarte NRW bedanken sich das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Kommunen und Kreise seit 2008 bei Ehrenamtlichen: Bereits 335 Städte und Gemeinden im Land geben dieses „Dankeschön“ an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger aus.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.engagiert-in-nrw.de

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