Landesregierung verabschiedet Entwurf für ein Gifttiergesetz

Im nächsten Schritt Anhörung der kommunalen Spitzenverbände / Ministerin Ursula Heinen-Esser: Giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände

26. November 2019
PHB Schlange Gifttier

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger will die Landesregierung die Haltung von besonders giftigen Tieren verbieten und nur noch in Ausnahmen erlauben.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger will die Landesregierung die Haltung von besonders giftigen Tieren verbieten und nur noch in Ausnahmen erlauben. Deshalb hat das Kabinett am Dienstag (26. November 2019) den Entwurf für ein Gifttiergesetz verabschiedet. Die kommunalen Spitzenverbände haben nun die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
 
„Besonders giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände. Deshalb wollen wir die Haltung von giftigen Tierarten in Wohnungen oder Häusern verbieten“, erklärte Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser. „Immer wieder entwischen Tiere und werden damit zu einer Gefahr für Menschen. In der Folge müssen die zuständigen Behörden aufwändige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen, die Tiere finden und oftmals auf Kosten der Allgemeinheit bergen.“ Ein Beispiel ist der Fall einer entwischten Monokel-Kobra in Herne im August dieses Jahres.
 
Der künftigen Regelung sollen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen unterliegen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise unmittelbar tödlichen Gefahr für den Menschen werden können. Wer mit Inkrafttreten des Gesetzes derartige Gifttiere hält, soll diese der zuständigen Behörde anzeigen und seine Zuverlässigkeit sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, um die Tiere weiter halten zu dürfen.
 
Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen Haltungen weiterhin erlaubt sein, ebenso in Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu denen der gewerbliche Tierhandel gehört.
 
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Gesetzes soll beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) liegen. Die Kosten für den Vollzug des Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren soll laut Gesetzentwurf das Land Nordrhein-Westfalen tragen. Den Kommunalbehörden sollen durch das Gesetz keine neuen Aufgaben übertragen werden.
 

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