Landesregierung unterstützt Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie mit zusätzlich 192 Millionen Euro

Minister Laumann: Signal der Unterstützung in der aktuell besonders schwierigen Situation

6. Dezember 2021
PHB Krankenhaus Ärzte

Die Landesregierung stellt den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern weitere 192 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms für Investitionen im Kontext der Corona-Pandemie zusätzlich zur Verfügung. Bereits im Jahr 2020 wurde den Krankenhäusern rund 750 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogramms bereitgestellt.

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Die Landesregierung stellt den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern weitere 192 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderprogramms für Investitionen im Kontext der Corona-Pandemie zusätzlich zur Verfügung. Bereits im Jahr 2020 wurde den Krankenhäusern rund 750 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogramms bereitgestellt.

Die Mittel werden nach dem für die Pauschalförderung geltenden Schlüssel auf die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden, verteilt. Insgesamt erhalten so 321 Krankenhäuser Fördermittel. Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode über zwei Milliarden Euro mehr in die Krankenhausversorgung investiert als in der vorherigen Legislaturperiode.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Der bisherige Verlauf der Corona-Pandemie hat die Bedeutung einer leistungsfähigen, qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Krankenhausversorgung einmal mehr deutlich gemacht. Nicht zuletzt dank des großen Einsatzes aller Beteiligten in der Pandemie konnte durchgehend eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleistet werden. Aber: Es bestehen teilweise noch strukturelle Probleme. Da müssen wir schnellstmöglich ran. Und deswegen stellen wir zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Damit können Krankenhäuser kleinere Umbauten, Erweiterungen, Modernisierungen oder die Beschaffung bisher fehlender Anlagegüter wie zum Beispiel medizinische Geräte finanzieren. Die Förderbescheide werden die Krankenhäuser noch in diesem Jahr erhalten. Damit setzen wir ein weiteres Signal der Unterstützung in der aktuell besonders schwierigen Situation.“

Förderfähig sind beispielsweise die Einrichtung von Isolierzimmern und Isolierstationen, die bauliche Umgestaltung von Stationen zum Abbau von doppelt vorgehaltenen Versorgungsstrukturen, die Anschaffung von medizinischen Geräten für die intensivmedizinische Versorgung oder von raumlufttechnischen Anlagen.

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