Landesregierung unterstützt den Breitensport

9,56 Millionen Euro für die Programme „1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein“ und „Förderung der Übungsarbeit“

8. April 2022
Staatssekretärin Andrea Milz freundlich lächelnd - Hintergrund blau.

Auch im Haushaltsjahr 2022 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wieder Sportfördermittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Auch im Haushaltsjahr 2022 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen wieder Sportfördermittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz: „Mit der Vereinsförderung ‚1000x1000‘ unterstreichen wir die Notwendigkeit der unverzichtbaren Arbeit in den Sportvereinen für die Gesunderhaltung und den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.“

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden beziehungsweise wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen. Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass unter dem Förderschwerpunkt „Integration“ selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden können.

Auch die Vergütung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den Vereinen wird unvermindert fortgesetzt. Diese Unterstützung stärkt die Vereine in ihrer wichtigen Aufgabe zur Aufrechterhaltung des Übungs-, Trainings und Wettkampfbetriebes.

Staatssekretärin Andrea Milz: „Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter bilden das Rückgrat unserer Vereine. Sie sind die wichtigsten Ansprechpersonen für alle Sportlerinnen und Sportler – insbesondere für Kinder und Jugendliche.“

Die Mittel in Höhe von 7,56 Millionen Euro sind für Übungsleiterinnen und Übungsleiter vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.

Die Förderanträge können bis zum 31. Mai 2022 gestellt werden. Jeder Verein, der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung. Die Antragstellung für die Förderprogramme startete am 30. März 2022 über das LSB-Förderportal.

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