Landesregierung schnürt Zehn-Millionen-Hilfspaket für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Ziel der Initiative: Coronabedingte Mindereinnahmen der Einrichtungen ausgleichen

1. September 2020
phb Kita

Die Landesregierung unterstützt die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit einem speziellen Hilfspaket.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Landesregierung unterstützt die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit einem speziellen Hilfspaket. Damit will sie ihren Beitrag dazu leisten, die in diesen Einrichtungen entstandenen coronabedingten Mindereinnahmen auszugleichen. Insgesamt stehen dafür etwas mehr als zehn Millionen Euro zur Verfügung.
 
„Die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sind für viele Pflegebedürftige und ihre Familien eine ganz wichtige Struktur, um den Pflegealltag vernünftig zu gestalten. Das gilt genauso für die Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Darum ist für mich klar: Nach der Corona-Pandemie muss es noch genauso viele Einrichtungen geben wie vorher. Wir sind auf diese Angebote zur Sicherung der häuslichen Pflege und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dringend angewiesen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
 
Wesentlicher Grund für die Initiative: Durch die dynamische Weiterverbreitung des Coronavirus hatte die Landesregierung am 19. März die vorübergehende Schließung aller Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen veranlasst. Ab dem 9. Juni 2020 konnten die Betretungsverbote zwar wieder aufgehoben werden. In der Zwischenzeit waren die für die betroffenen Einrichtungen ansonsten fest kalkulierten Einnahmen jedoch in der Regel komplett weggefallen. Auch heute noch fallen weiterhin Mindereinnahmen an, da die Angebote nach wie vor nicht im gewohnten Umfang genutzt werden können.
 
Die Anträge können ab sofort bei den Kreisen und kreisfreien Städten gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Träger von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Diese haben inzwischen ein Schreiben mit den für das Antragsverfahren notwendigen Informationen erhalten. Bei Fragen rund um die Antragstellung und das Verfahren können sich die Einrichtungen an den zuständigen Kreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt wenden, in dem bzw. der sich die Einrichtung befindet.

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