„Wir brauchen ein Landesaufarbeitungsgesetz“: Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte Petra Ladenburger fordert rechtliche Grundlage für Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Abschlussbericht der unabhängigen Landeskommission an den Landtag übergeben / Dunkelfeldstudien vorgeschlagen
Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen Petra Ladenburger hat in Düsseldorf zusammen mit den weiteren Mitgliedern der unabhängigen Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Abschlussbericht formal an die Vorsitzende der Kinderschutzkommission Nina Andrieshen übergeben.
Die Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen Petra Ladenburger hat am Mittwoch, 9. September 2026, in Düsseldorf zusammen mit den weiteren Mitgliedern der unabhängigen Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Abschlussbericht formal an die Vorsitzende der Kinderschutzkommission Nina Andrieshen übergeben. Darin enthalten sind zentrale Empfehlungen an die Landespolitik, um Betroffene besser zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem ein Landesaufarbeitungsgesetz, eine Aufarbeitungskommission sowie ein Betroffenenrat.
„Es gibt keinen Kinderschutz ohne Aufarbeitung. Prävention und Intervention sind allein nicht ausreichend. Erst wenn wir benennen, was geschehen ist, wer Verantwortung trägt und welche Strukturen das Unrecht begünstigt oder ihm nichts entgegengesetzt haben, kann es Gerechtigkeit und Veränderung geben. Die Beteiligung von Betroffenen ist dabei unverzichtbar. Dafür fehlt bisher das Fundament. Deswegen brauchen wir ein Landesaufarbeitungsgesetz, das ein Recht auf Aufarbeitung absichert und Standards rechtlich verbindlich verankert. Jetzt ist die Landespolitik am Zug, unsere Empfehlungen umzusetzen“, so die Beauftragte Petra Ladenburger auf der Abschlussveranstaltung der Landeskommission.
Zu den wichtigsten Forderungen der Landeskommission gehört ein Landesaufarbeitungsgesetz, um die Verwirklichung grundlegender Standards in Nordrhein-Westfalen zu sichern. Dazu gehören der Aufbau und die Förderung einer flächendeckenden Infrastruktur für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen. Daneben soll es eine ständige Aufarbeitungskommission und einen ständigen Betroffenenrat geben, um Impulse für die Landespolitik und eine direkte Beteiligung zu ermöglichen.
Der Bericht umfasst zahlreiche weitere Empfehlungen, darunter auch das altersunabhängige Recht auf Beteiligung Betroffener in Aufarbeitungsprozessen. In jedem Aufarbeitungsprozess müssen bedarfsgerechte Bedingungen geschaffen werden, die allen – auch Kindern und Jugendlichen – eine geschützte Beteiligung ermöglichen. Für öffentliche, freie und private Träger muss es eine gesetzliche Mitwirkungspflicht geben. Die Landeskommission fordert, für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Familien und deren unmittelbarem sozialen Umfeld als häufigstem Tatkontext, Infrastrukturen für Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen und Betroffenen eine professionelle Begleitung anzubieten.
Es werden auch verschiedene Forschungsansätze vorgestellt, mit denen das Handlungsfeld wissenschaftlich begleitet werden soll. Dazu zählen landesweite Schwerpunkt- und Dunkelfeldstudien, aber auch transdisziplinäre Forschungsprogramme, um die Aufarbeitung in verschiedenen Tatkontexten zu untersuchen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung im Oktober 2024 beauftragt, eine Landeskommission einzuberufen, um Standards für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erarbeiten. Zudem sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzkommission Nordrhein-Westfalen Vorschläge zu Dunkelfeldstudien entwickeln und die Betroffenenarbeit auf Landesebene etablieren.
Die insgesamt 15 Mitglieder der Kommission setzten sich zusammen aus unabhängigen Sachverständigen aus den Bereichen Justiz, Psychologie und Sozialwissenschaften, Expertinnen und Experten verschiedener gesellschaftlicher Handlungsfelder, Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen sowie des Betroffenenrates des Bundes.
Neben der Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte Petra Ladenburger zählten zu den Mitgliedern: Elisabeth Auchter-Mainz, Prof. Dr. Karin Böllert, Giuseppe Catania, Katja Gillhausen, Karl Haucke, Bernd König, Ilka Katrin Kraugmann, Astrid-Maria Kreyerhoff, Martina Lörsch, Dr. Birgit Palzkill, Prof. Dr. Bettina Rulofs, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Prof. Dr. Heike Wiemert sowie Ellena Jane Wilkinson-Siegmund.
Den Abschlussbericht können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zur Arbeit der Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte finden Sie unter: www.kinderschutzbeauftragte.nrw.de .
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 837-2000.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte, Telefon 0211 837-2015.