Landesregierung nimmt fünf weitere Frauenhäuser in die Förderung auf
Ministerin Paul: Wir bieten mehr Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen
Die Landesregierung baut den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern aus: Die fünf bereits bestehenden Frauenhäuser in Recklinghausen, Datteln, Minden, Münster und Salzkotten können nun in die Landesförderung aufgenommen werden und erhalten so Planungssicherheit für ihre wichtige Arbeit. Die Zahl der landesgeförderten Frauenhäuser steigt damit von 64 auf 69.
Die Landesregierung baut den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern aus: Die fünf bereits bestehenden Frauenhäuser in Recklinghausen, Datteln, Minden, Münster und Salzkotten können nun in die Landesförderung aufgenommen werden und erhalten so Planungssicherheit für ihre wichtige Arbeit. Die Zahl der landesgeförderten Frauenhäuser steigt damit von 64 auf 69.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die Aufnahme weiterer Frauenhäuser in die Landesförderung zu ermöglichen. Das ist ein starkes und wichtiges Zeichen: Wir lassen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nicht allein. Für mich ist die Aufnahme der bereits bestehenden Frauenhäuser in die Landesförderung auch eine Frage der Gleichbehandlung. Seit vielen Jahren tragen die Einrichtungen dazu bei, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schnellen und qualifizierten Schutz und Unterstützung erhalten. Die Landesregierung wird daneben zügig erste Schritte zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffenen Frauen in Nordrhein-Westfalen umsetzen und die Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen ausbauen. Mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023, der derzeit im nordrhein-westfälischen Landtag beraten wird, schaffen wir dafür eine zuverlässige und solide Grundlage.“
Der Förderbereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ ist im Haushaltsentwurf 2023 mit 33.481.200 Euro veranschlagt. Im Vergleich zu 2020 stehen somit ab 2023 langfristig jährlich neun Millionen Euro mehr für die dauerhafte Verstärkung und den Ausbau der landesgeförderten Hilfestrukturen zur Verfügung. Dieser Haushalt schafft also die Grundlage, um gemeinsam mit der Frauenhilfeinfrastruktur in eine wirkliche Weiterentwicklung einzusteigen. Neben der Aufnahme weiterer Frauenhäuser in die Landesförderung wird die Frauenhausförderung ab dem Jahr 2023 um eine zusätzliche Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus aufgenommenen Kindern ausgebaut.
Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz. Die Landesregierung schützt und unterstützt gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Beratungsangeboten und auch mit der finanziellen Förderung von Frauenhäusern. Nordrhein-Westfalen kann auf ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hochdifferenziertes Schutz- und Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder zurückgreifen und fördert aktuell neben den Frauenhäusern 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 53 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Unterstützungseinrichtungen werden von autonomen Trägern oder Trägern der Freien Wohlfahrtspflege betrieben.
Gewaltbetroffene Frauen können sich im Internet auf dem Opferschutzportal des Landes über die Schutz- und Beratungsangebote in Ihrer Nähe informieren oder rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Rufnummer 08000 116 016 wenden, wenn sie Hilfe benötigen.
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