Landesregierung billigt Masterplan zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz

5. Mai 2015
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Die Landesregierung hat die Planungen von Justizminister Thomas Kutschaty zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Akte in der Justiz gebilligt. Diese Planungen sehen unter anderem eine Zentralisierung der Informationstechnik für die Gerichte und Staatsanwaltschaften vor, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu erhöhen.

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Die Landesregierung hat die Planungen von Justizminister Thomas Kutschaty zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Akte in der Justiz gebilligt. Diese Planungen sehen unter anderem eine Zentralisierung der Informationstechnik für die Gerichte und Staatsanwaltschaften vor, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu erhöhen.

Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte sollen bis zum Jahr 2022 bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt werden. Dazu sind insgesamt 227 Gerichte beziehungsweise Behörden auf die elektronische Aktenführung umzustellen. Justizminister Thomas Kutschaty: „Die Umstellung nutzt nicht nur der Justiz, sondern vor allem den rechtsuchenden Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Die Verfahren werden deutlich beschleunigt, da Akten nicht mehr hin- und hergeschickt werden müssen. Auch für Beratungszwecke stehen dann Daten und Schriftsätze jederzeit digital zur Verfügung.“ Die Digitalisierung der Justiz ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, sondern auch ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau. Das Vorhaben ist Bestandteil der Gesamtstrategie der Landesregierung, die Vorteile des digitalen Wandels zu nutzen und aktiv mitzugestalten. 

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