Land und Kommunen schließen Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Faire Lastenverteilung bei Kosten für Unterbringung von Flüchtlingen und Kostenerstattung für Geduldete sowie verbindliche Integrationspolitik und verbessertes Rückkehrmanagement vereinbart

21. Dezember 2020

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Joachim Stamp, hat mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in Nordrhein-Westfalen geschlossen.

Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Joachim Stamp, hat mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in Nordrhein-Westfalen geschlossen.
 
Flüchtlingsminister Joachim Stamp: „Gemeinsam wollen wir durch eine verbindlichere Integrationspolitik die Potenziale der auf Dauer in Nordrhein-Westfalen bleibenden Menschen zielgenauer fördern und durch ein verbessertes Rückführungsmanagement Menschen ohne Bleibeperspektive konsequenter zurückführen.“
 
Zur Erreichung dieser Ziele haben sich Land und Kommunen auf eine faire Lastenverteilung verständigt. Auf Grundlage der von Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig ermittelten Ist-Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen wird die FlüAG-Pauschale von derzeit 10.392 Euro pro Jahr auf 10.500 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 13.500 Euro für kreisfreie Städte angehoben. Die Vorschläge des Gutachtens werden damit 1:1 umgesetzt.
 
Auch wenn das Gutachten keine Aussage über die Kostenerstattung für Geduldete trifft, wird sich das Land deutlich stärker als in der Vergangenheit an den Kosten für diese Personengruppe beteiligen. Für künftige Geduldete erhalten die Kommunen eine Einmalpauschale von 12.000 Euro, wobei nicht zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden wird.
 
Minister Joachim Stamp: „Die Pauschale entspricht einer Verlängerung des Zahlungszeitraums von derzeit maximal drei auf etwa vierzehn Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Zugleich minimieren wir damit den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten des Landes als auch der Kommunen.“
 
Land und Kommunen wollen gemeinsam daran arbeiten, die Zahl der Bestandsgeduldeten erheblich zu reduzieren. Dazu wird das Land die Kommunen in zentralen Bereichen der Rückführung noch intensiver und systematischer unterstützen. Zugleich werden die kommunalen Ausländerbehörden die vorhandenen Möglichkeiten, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erteilen, konsequent prüfen und die vorhandenen Spielräume ausschöpfen.
 
Integrationsminister Stamp: „Ich freue mich sehr, dass wir uns mit den Kommunen nicht nur auf finanzielle Regelungen verständigen konnten, sondern auch beim Rückkehrmanagement und der Erteilung von Bleiberechten an einem Strang ziehen.“
 
In Anerkennung der hervorragenden Arbeit der Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen sowie der bereits in der Vergangenheit getragenen Belastungen unterstützt das Land die Kommunen zur Finanzierung der Bestandsgeduldeten mit jeweils 175 Millionen Euro in 2021 und 2022. Im ersten Quartal 2023 wird die finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land evaluiert. Für 2023 und 2024 sagt das Land jedoch bereits jetzt eine Unterstützung von jeweils 100 Millionen Euro zu.
 
Hier finden Sie die Vereinbarung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahme-gesetzes in Nordrhein-Westfalen: www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/einigung_zur_neuregelung_migration_und_flueag.pdf
 

 
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