Krankenhaustransformationsfonds: Land investiert rund 2,6 Milliarden für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung

Minister Laumann: Mit der Förderung stärken wir die Versorgung und die Klimaanpassung in den Krankenhäusern

20. August 2026
phb Arzt Gesundheit Krankenhaus Medizin

Nordrhein-Westfälische Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgenommen sind (ohne Unikliniken), können ab sofort beim Land eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beantragen. Einen entsprechenden Förderaufruf hat das Gesundheitsministerium an die Kliniken gesendet.

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Nordrhein-Westfälische Krankenhäuser, die im Krankenhausplan aufgenommen sind (ohne Unikliniken), können ab sofort beim Land eine Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beantragen. Einen entsprechenden Förderaufruf hat das Gesundheitsministerium am Dienstag, 18. August 2026, an die Kliniken gesendet. Der KHTF ist Teil der Krankenhausreform auf Bundesebene und hat eine Laufzeit von zehn Jahren (2026 bis 2035). Mit dem Fonds, der von Bund und Ländern kofinanziert wird, werden strukturverändernde Vorhaben gefördert, durch die die Krankenhauslandschaft zukunftsfest aufgestellt wird. 

Für Vorhaben dieser Plan-Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen stehen insgesamt 7,2 Milliarden  Euro zur Verfügung, davon rund 2,6 Milliarden Euro Landesmittel. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat festgelegt, dass ein Drittel der bewilligten Landesmittel für Klimaanpassungsmaßnahmen verwendet werden müssen. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Widerstandfähigkeit gegenüber extremen Wetterereignissen wie Klimatisierung. Für die Unikliniken wird es ein separates Förderverfahren durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft geben. 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit dem Krankenhaustransformationsfonds investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund in eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung. Die Fördermittel unterstützen die Krankenhäuser dabei, ihre Strukturen an den medizinischen und demografischen Wandel anzupassen. Denn das Ziel, welches wir auch mit der neuen Krankenhausplanung und der mit ihr verbundenen Landesförderung verfolgen, ist klar: Eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und langfristig tragfähige Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen.“ 

Minister Laumann weiter: „Bereits im Rahmen der Förderung zur Umsetzung des Krankenhausplans haben wir beschlossen, dass ein Drittel der Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in den Krankenhäusern verwendet werden soll. Die Hitze in diesem Sommer hat erneut verdeutlicht, wie wichtig Klimaanpassung auch im Gesundheitswesen ist. Wir setzen diesen Kurs fort und legen auch mit dieser Förderung einen deutlichen Fokus auf Klimaanpassung in den Krankenhäusern.“ 

Grundsätzlich förderfähig sind Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Förderkriterien erfüllen: 1. Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, 2. Bildung oder Ausbau von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen sowie 3. Bildung oder Fortentwicklung regionaler Krankenhausverbünde, insbesondere durch Standortzusammenlegungen. Einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten müssen die Krankenhäuser selbst aufbringen. 

Die Krankenhäuser können im Rahmen dieses KHTF-Förderaufrufs ausschließlich digital über das dafür vorgesehene Antragsportal bis zum 1. Januar 2027 einen Förderantrag stellen. Voraussichtlich wird es zukünftig noch weitere Förderaufrufe geben. 

Hintergrundinformationen

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 und dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das am 15. April 2026 in Kraft getreten ist, ist auch auf Bundesebene eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung auf den Weg gebracht worden. Der KHTF ist Teil dieser Reform. 

Das Antragsverfahren beim KHTF ist zweistufig. In der ersten Stufe melden die Krankenhausträger ihren Förderbedarf an die Länder. Die Länder entscheiden dann, für welche Vorhaben sie Fördermittel aus dem KHTF beim Bund beantragen sollen und stellen dann in der zweiten Stufe einen solchen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Sofern die Fördervoraussetzungen des KHTF erfüllt sind, bewilligt das BAS dann den Antrag. 

Bereits im April diesen Jahres hatte das BAS den bundesweit ersten Förderbescheid für den KHTF nach Nordrhein-Westfalen versendet. Gefördert wurde ein Vorhaben der Kliniken Rhein-Berg der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO). Im letzten Förderverfahren zur Krankenhauseinzelförderung hat das Ministerium Anträge darauf geprüft, ob sie für eine Förderung aus dem KHTF geeignet sind. Unter andrem für das Vorhaben der GFO stellte das Land einen Antrag bei der BAS. 

Online stellt das Ministerium weitere Informationen zu der Förderung und dem Antragsverfahren bereit. 

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