Immobilienmarkt wird transparenter

Mit BORIS-D ist das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland an den Start gegangen. Reul: Ein wichtiges Instrument für Käufer und Verkäufer von Immobilien

12. März 2019
Herbert Reul, Minister des Innern

Der Immobilienmarkt in Deutschland wird transparenter. Das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D), ein gemeinsames Internetportal von zurzeit zwölf Bundesländern informiert länderübergreifend, einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich über Grundstückswerte.

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Der Immobilienmarkt in Deutschland wird transparenter. Das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D), ein gemeinsames Internetportal von zurzeit zwölf Bundesländern, informiert von Donnerstag (12. März 2019) an länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich über Grundstückswerte. Die Initiative für das gemeinsame Portal war von Nordrhein-Westfalen aus angestoßen worden. „Es ist ein wichtiges Instrument für Käufer und Verkäufer von Immobilien, indem es öffentlich macht, für wieviel Geld der Quadratmeter Grund in der Vergangenheit durchschnittlich gehandelt wurde“, sagte Minister Herbert Reul.
 
Die Federführung des Projekts lag beim Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen. Die Anwendung wurde vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) entwickelt. Die Nutzung von BORIS-D ist kostenfrei. Minister Reul: „Nordrhein-Westfalen leistet damit gemeinsam mit den anderen Bundesländern einen Beitrag für eine bundesweite Grundstücksmarkttransparenz. Angesichts der mancherorts angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt, kommt BORIS-D direkt den Menschen zu Gute. Anhand der länderübergreifend bereitgestellten Grundstückswerte in einheitlichem Duktus können sie Angebote besser vergleichen und bekommen eine gute und vor allem unabhängige Entscheidungsgrundlage an die Hand“, sagte Reul.
 
An BORIS-D sind bisher die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligt. Baden-Württemberg, Sachsen, das Saarland und Sachsen-Anhalt wollen sich nach Klärung bestimmter technischer Voraussetzungen ebenfalls beteiligen. Mit der BORIS-D-App können Bodenrichtwertinformationen (amtliche durchschnittliche Grundstückswerte) jederzeit auch mobil, inklusive der Lokalisierung des eigenen Standortes, abgerufen werden. Wie das Internetportal bietet auch diese Smartphone- und Tablet-Lösung einen einfachen Zugang zu den aktuellen Bodenrichtwertinformationen. Die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten ist ein wichtiges Element zur Herstellung allgemeiner Grundstücksmarkttransparenz.
 
Das Internetportal ist unter: https://www.bodenrichtwerte-boris.de/ online.
 

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