Gesetzesreform stärkt Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Landesregierung legt ersten Landweiterbildungsbericht vor

11. Juni 2026
phb Erwachsen Weiterbildung Hand Block

456 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in ganz Nordrhein-Westfalen sorgen dafür, dass sich Menschen über Schule, Studium und Ausbildung hinaus ihr Leben lang weiterbilden können. Das Angebot ist riesig. So wird allen Menschen ein Zugang zu Fachkräfteausbildung und beruflichen Aufstiegschancen ermöglicht.

Kultur und Wissenschaft

456 anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in ganz Nordrhein-Westfalen sorgen dafür, dass sich Menschen über Schule, Studium und Ausbildung hinaus ihr Leben lang weiterbilden können. Das Angebot ist riesig: von Sprachkursen, künstlerischer und politischer Weiterbildung über IT-Schulungen und Seminaren zu Social Media und Künstlicher Intelligenz bis hin zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. So wird allen Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Zugang zu Fachkräfteausbildung und beruflichen Aufstiegschancen ermöglicht. Rund 3,2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Weiterbildungsangebote im Jahr 2024 genutzt.

Erstmals legt die Landesregierung jetzt einen Landesweiterbildungsbericht vor. Erfasst wurden Daten der Jahre 2021 bis 2024 von der „Supportstelle Weiterbildung bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)“. Ausgangspunkt ist die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes im Jahr 2021. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Volkshochschulen und andere anerkannte Bildungsträger erfolgreich in die Zeit nach der Corona-Pandemie gestartet sind. Das Angebot an Kursen und Seminaren ist auch dank des neuen Weiterbildungsgesetzes aus dem Jahr 2021 im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie wieder auf einem stabil hohen Niveau.

Kultur- und Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Für unsere Großeltern-Generation galt der Spruch: ‚Kannst du was, dann hast du was, dann bist du was!‘ Heute gilt diese einfache Formel nicht mehr. Die Welt verändert sich in rasantem Tempo. Und ebenso schnell veraltet einmal erlerntes Wissen. (Weiter)Bildung ist eine Daueraufgabe, die uns ein Leben lang begleitet. Mit unserem Weiterbildungsgesetz ist es gelungen, Weiterbildung gut für die Zukunft aufzustellen. Das Gesetz schafft große Freiräume für neue Inhalte, neue Vermittlungsformate und neue Methoden, so dass alle Menschen von den Bildungsangeboten angesprochen werden und profitieren können. Mein großer Dank gilt allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich mit großem Engagement um die Weiterbildung der Menschen in Nordrhein-Westfalen verdient machen.“

Mit der Gesetzesreform wurden neue Förderinstrumente etabliert. Sie unterstützen die Weiterbildung darin, neue Angebote zu entwickeln und auszuprobieren. Dazu zählt, neue Zielgruppen anzusprechen, die bislang noch keine Weiterbildungsangebote genutzt haben (Entwicklungspauschale). Weitere Instrumente helfen den Anbietern, sich innerhalb regionaler Bildungslandschaften zu vernetzen und eine Bildungsberatung anzubieten (Maßnahmen für regionale Bildungsentwicklung). Sie können darüber hinaus innovative Vorhaben umsetzen, die beispielsweise inklusive und digitale Formate zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz nutzen (Innovationsfonds).

Eine kürzlich erfolgte Evaluation hat gezeigt, dass diese Instrumente von der Weiterbildungslandschaft sehr gut angenommen werden und wirken.

Weitere Informationen unter: https://www.qua-lis.nrw.de/erwachsenenbildung/berichtswesen-weiterbildung

Hintergrund Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Zu den 456 nach Weiterbildungsgesetz NRW anerkannten und geförderten Einrichtungen gehören: 

  • 131 Volkshochschulen (VHS)
  • 112 Einrichtungen der Familienbildung
  • 42 politische Bildung
  • 171 weitere Einrichtungen in anderer Trägerschaft

Die Anzahl der im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Bildungsveranstaltungen liegt bei 249.624, die der Einzelteilnahmen bei 3.262.397. An Volkshochschulen wurden nachträglich 2569 Schulabschlüsse erfolgreich erworben.

Das in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung beschäftigte Personal teilt sich auf in:

  • 6.400 Stellen (in Vollzeitäquivalenten)
  • 67.819 nebenberuflich Mitarbeitende
  • 14.039 ehrenamtlich tätige Personen

 

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