Geflügelpest in einer Haltung im Kreis Gütersloh nachgewiesen

14. Dezember 2023
Durch die Masche eines Zaunes sieht an einen Hahn mit rotem Kamm und braunem Gefieder

Erstmals in der Wintersaison 2023/2024 ist auch in Nordrhein-Westfalen die Geflügelpest ausgebrochen, auch bekannt als Vogelgrippe. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Tierseuche in einem Betrieb im Kreis Gütersloh bestätigt.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Erstmals in der Wintersaison 2023/2024 ist auch in Nordrhein-Westfalen die Geflügelpest ausgebrochen, auch bekannt als Vogelgrippe. Das Friedrich-Loeffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat den Ausbruch der Tierseuche in einem Betrieb im Kreis Gütersloh bestätigt. Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am Sonntag, 10. Dezember 2023, vorsorglich gesperrt. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden durch das Veterinäramt des Kreises Gütersloh alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Dazu gehört auch nach Anordnung des Kreisveterinäramtes unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben die Tötung des Geflügels aus dem betroffenen Bestand.

Seitens des Kreises Gütersloh werden aktuell weitere, notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt. Die konkreten Regelungen in den eingerichteten Restriktionszonen können der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh vom 13. Dezember 2023 entnommen werden sowie folgender Mitteilung des Kreises: https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/13-12-2023-gefluegelpest-ausbruch-versmold/ .

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter

Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflüglelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand schnellstmöglich abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.

Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zu melden.

Hintergrund

Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Anzeichen der Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss in den Augen und Schnabel oder verminderte bzw. keine Legeleistung und dünnschalige und verformte Eier. Bestätigt werden kann eine Infektion immer nur durch eine amtliche Laboruntersuchung.

Mehr Informationen zum Thema
https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbemlvkaempfung/tierseuchen/gefluegelpest

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