Fünf Millionen Euro für investive Einzelmaßnahmen zur Barrierefreiheit

Die SozialstiftungNRW setzt mit einem Förderaufruf neue Anreize für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die Umsetzung wird schneller und unbürokratischer.

19. August 2026
phb Rollstuhl, Barrierefrei

Bereits einzelne bauliche Maßnahmen können Barrieren wirksam abbauen und die Teilhabe vieler Menschen spürbar verbessern. Mit dem Förderaufruf „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ schafft die SozialstiftungNRW hierfür neue Anreize: Insgesamt stehen fünf Millionen Euro für investive Einzelmaßnahmen zur Verfügung – also für gezielte bauliche Investitionen, die unabhängig von größeren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Bereits einzelne bauliche Maßnahmen können Barrieren wirksam abbauen und die Teilhabe vieler Menschen spürbar verbessern. Mit dem Förderaufruf „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“ schafft die SozialstiftungNRW hierfür neue Anreize: Insgesamt stehen fünf Millionen Euro für investive Einzelmaßnahmen zur Verfügung – also für gezielte bauliche Investitionen, die unabhängig von größeren Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent und einem vereinfachten Antragsverfahren unterstützt die SozialstiftungNRW Träger dabei, Barrierefreiheit schneller und unbürokratischer umzusetzen.

Der Förderaufruf eröffnet Trägern die Möglichkeit, gezielt einzelne bauliche Maßnahmen umzusetzen, die den Zugang zu und die Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen verbessern. Gefördert werden sowohl einzelne als auch kombinierte investive Maßnahmen – etwa automatische Türanlagen, Rampen, Aufzüge, Akustikdecken oder taktile Leitsysteme. „Barrierefreiheit beginnt oft mit einer einzelnen Maßnahme, die für viele Menschen einen entscheidenden Unterschied macht. Deshalb unterstützen wir gezielt investive Einzelmaßnahmen, mit denen Barrieren schnell und wirksam beseitigt werden können. So schaffen wir mehr Teilhabe und erleichtern den Zugang zu sozialen Einrichtungen“, erklärt der Stiftungsratsvorsitzende Marco Schmitz. 

Der Förderaufruf richtet sich neben den regulär förderfähigen Einrichtungen auch an ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Altenhilfe, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hospize sowie Kindertagesstätten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsschreiben „Inklusion möglich machen – Barrierefreiheit fördern“.

Zum Hintergrund

Informationen zur SozialstiftungNRW

Die SozialstiftungNRW – mit gesetzlichem Namen Stiftung Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen – ist eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen. 1974 als Sozialstiftung gegründet, erhält sie jährlich 24,5 Millionen Euro aus den Erlösen der Spielbanken in Nordrhein-Westfalen sowie rund 1,1 Millionen Euro aus den Lotterie- und Wetteinnahmen. Damit finanziert sie soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege und ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen. Bis heute hat sie rund 8.700 Vorhaben mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro unterstützt. Über die Auswahl der Projekte entscheidet der zehnköpfige Stiftungsrat. Er besteht zur Hälfte aus Parlamentariern, die vom NRW-Landtag entsandt werden. Jeweils zwei Mitglieder stellen die Spitzenverbände in der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW sowie das Sozialministerium. Ein weiteres Mitglied stellt das Finanzministerium.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de