Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026: Nordrhein-Westfalen setzt auf weniger Bürokratie und praxisnahe Lösungen für Landwirtschaft und Wälder

21. März 2026
PHB Gorißen, Silke - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März in Bad Reichenhall brachte Nordrhein-Westfalen zentrale Anliegen für eine zukunftsfähige und praxisnahe Agrar- und Forstpolitik ein. Im Mittelpunkt standen die Verfügbarkeit und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, vereinfachte und praxistaugliche Düngeregeln für effektiveren Gewässerschutz und den Abbau von Bürokratie sowie die zügige Einführung einer Impfung gegen die Geflügelpest.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März in Bad Reichenhall brachte Nordrhein-Westfalen zentrale Anliegen für eine zukunftsfähige und praxisnahe Agrar- und Forstpolitik ein. Im Mittelpunkt standen die Verfügbarkeit und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, vereinfachte und praxistaugliche Düngeregeln für effektiveren Gewässerschutz und den Abbau von Bürokratie sowie die zügige Einführung einer Impfung gegen die Geflügelpest. 

Im Zentrum der meisten Anliegen stand der weiter voranzutreibende Bürokratieabbau und die Notwendigkeit EU-Recht ohne zusätzliche und unnötige nationale Regelungen umzusetzen. Klar ist, dass dort, wo durch EU-Recht den Ländern Aufgaben auferlegt werden, die Finanzierung von europäischer Ebene zugesichert werden muss. Dies betrifft zum Beispiel die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Deren Regelwerk muss im Rahmen eines Neustarts nicht nur dringend finanziell unterlegt sein, sondern gleichzeitig muss der Blick auf das eigentliche Ziel des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen und der Anpassung auf die Herausforderungen des Klimawandels geschärft werden.

Diese Finanzierungsfrage betrifft auch die aktuell laufenden Verhandlungen zur GAP im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034. Hier hat sich die Agrarministerkonferenz für eine Anhebung des GAP-Budgets ausgesprochen. Der nationale Spielraum, der durch die EU-Verordnungsentwürfe entsteht, stellt den Bund und die Länder vor vielfältige Herausforderungen. Umso wichtiger ist angesichts der engen Zeitplanung der EU, dass die Vorarbeiten in Deutschland zwischen den Ländern, dem Bund und der EU nun zügig voranschreiten. Zentrale Anliegen für Nordrhein-Westfalen sind die gesicherte und angemessene Finanzierung der ersten Hektare sowie der Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung und LEADER.

Perspektiven für ein verursachergerechtes Düngerecht 

Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung im Düngerecht ein. Für die neuen Düngeregelungen ab 2027 muss eine verursachergerechte und bürokratiearme Lösung gefunden werden. Dazu gehört der Blick auf die konkrete Nährstoffsituation und ihre Messung anhand bereits vorhandener Betriebsdaten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Bund im Oktober 2025 verurteilt, vor einer Änderung der Düngeverordnung ein Aktionsprogramm bezüglich der Nitratrichtlinie als fachliche Grundlage aufzustellen. Das Aktionsprogramm geht in die Beratungen zur Düngeverordnung ein.

Ministerin Silke Gorißen: „Wir drängen bereits seit Jahren auf eine verursachergerechte, betriebsbezogene Bewertung der Düngung. Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf. Das ist auch aus Sicht des Gewässerschutzes wesentlich effektiver als eine nur flächenbezogene Differenzierung. Ich freue mich, dass wir in den Gesprächen mit dem Bund einen weiteren Schritt zu einer verursachergerechten Lösung beim Düngerecht nähergekommen sind.“

Die Agrarministerkonferenz hat sich dazu bekannt, eben dieses System der Ausweisung belasteter Gebiete im Zuge der Neuausrichtung des Düngerechts auf den Prüfstand zu stellen. Zudem sollen zukünftig betriebliche Summendaten ins Zentrum der Meldung durch die Landwirtinnen und Landwirte rücken und keine schlagspezifischen Daten mehr erforderlich sein, um den bürokratischen Aufwand auf das notwendige Maß zu reduzieren. 

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen bei den Beratungen in Bad Reichenhall mit weiteren Ländern für Anpassungen auf EU- und nationaler Ebene eingesetzt, die die prekäre Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln abwenden. Diese Anpassungen widersprechen keineswegs dem Ziel der Pflanzenschutzmittelreduktion. Es müssen wirksame Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, damit die Ernten der Landwirtinnen und Landwirte gesichert sind und Resistenzen wirksam verhindert werden.

„Beim Pflanzenschutz fehlt es an Wirkstoffen, weil Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zu bürokratisch sind und häufig eine praxisnahe Nutzen-Risiko-Abwägung nicht stattfindet“, so Ministerin Gorißen. „Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Bund und weiteren Ländern daran, das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in Deutschland weiter praxisnah zu verbessern. Auch unterstützen wir den Bund dabei, auf europäischer Ebene Verbesserungen für die Betriebe zu erreichen.“

Die Mehrheit der Länder in der Agrarministerkonferenz unterstützt dieses Anliegen und hat sich zusätzlich zum Beschluss angesichts der zunehmenden Bekämpfungslücken in vielen Kulturen für den Einsatz weiterer wirksamer Pflanzenschutzmittel ausgesprochen. Durch diese Bekämpfungslücken und die bisher langwierige Zulassungssituation in Deutschland entsteht ein EU-weiter Wettbewerbsnachteil, den es zur Stärkung unserer Landwirtschaft durch eine Vereinfachung und Verschlankung des Zulassungsverfahrens auszugleichen gilt.

Schadnagerbekämpfung weiterhin auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb ermöglichen

Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung und den verarbeitenden Betrieb bis hin zum Verbraucherschutz sowie zur Tiergesundheit – hängt davon ab: Darum betonen die Länder bei der AMK die zentrale Rolle der Schadnagerbekämpfung. Der freie Verkauf von Rodentiziden mit sogenannten Antikoagulanzien – also Blutgerinnungshemmern – an Privatpersonen ist künftig verboten. Ab Ende April werden diese für Privatverbraucher nicht mehr verfügbar sein. Die Bekämpfung darf dann nur noch durch professionelle Schädlingsbekämpfer erfolgen. Landwirtinnen und Landwirte müssen nach aktueller Planung einen Biozid-Sachkundenachweis nach Gefahrstoffverordnung vorlegen, was zu neuer Bürokratie führt. Darum hat Nordrhein-Westfalen mit weiteren Ländern bei der AMK eine Lösung auf den Weg gebracht, dass es die bestehenden rechtlichen Grundlagen bereits ermöglichen, die Pflanzenschutz-Sachkunde unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig zur Biozid-Sachkunde für den Einsatz von Rodentiziden zu hygienischen Zwecken anzuerkennen. Der Bund wird gebeten, eine bundeseinheitliche, bürokratiearme Anerkennung der auf den Betrieben vorhandenen Expertise zu ermöglichen.

„Die Bekämpfung von Schadnagern ist ein zentrales Element des Schutzes von Vorräten und Lebensmitteln in der landwirtschaftlichen Erzeugung“, so Ministerin Silke Gorißen im Vorfeld der Frühjahrs-AMK. „Landwirtinnen und Landwirte tragen hier eine besondere Verantwortung und verfügen über große Erfahrungen, auch beim Einsatz von Bioziden, um Erträge vor Schadnagern zu sichern.“ 

Einsatz für Impfungen gegen die Geflügelpest

Nordrhein-Westfalen setzte sich bei der Frühjahrs-AMK außerdem für den Einsatz für die Impfung gegen die Geflügelpest ein. Sie gilt als wichtiger Baustein in der Prävention. 

„Um die Geflügelpest effektiv zu bekämpfen, ist gemeinsames Handeln mit der Landwirtschaft, der Geflügelwirtschaft und den Veterinärbehörden die oberste Maxime“, so Ministerin Gorißen. „Die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen am eigenen Hof bietet einen starken Schutz gegen die Geflügelpest. Zugleich können präventive Impfungen Potenziale bieten, die eigenen Tiere zusätzlich gegen die Infektion mit Viren der Aviären Influenza zu schützen.“

Der Bund sollte besonderes Augenmerk auf die Förderung von Impfstoffen legen, die in der Anwendung praktikabel sind, und sich außerdem für eine Überarbeitung der EU-rechtlichen Überwachungsregelungen einsetzen, um effiziente und kostensparende Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen. Neben dem Schutz des Wirtschaftsgeflügels ist die Impfung entscheidend für den Artenschutz, den Erhalt der Biodiversität und den Schutz besonders wertvoller Tiere, etwa in Erhaltungszuchten und zoologischen Einrichtungen. 

Waldbesitzer und Unternehmen weiter entlasten

Die EU hat die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Dezember des vergangenen Jahres auf den 30. Dezember 2026 – beziehungsweise für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027 – verschoben. Darüber hinaus ist die EU-Kommission verpflichtet, bis spätestens 30. April 2026 eine Evaluierung vorzulegen und gegebenenfalls weitere Vereinfachungen vorzunehmen. Es bestehen jedoch weiterhin erhebliche und unnötige bürokratische Lasten für die Land-, Forst- und Holzwirtschaft.

Ministerin Silke Gorißen: „Unser stetiger Einsatz für mehr Praxisgerechtigkeit auf europäischer Ebene hat sich bereits ausgezahlt: Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer begrüßen ausdrücklich die erneute Verschiebung der Entwaldungs-Verordnung. Das verschafft den Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft eine Atempause und die Möglichkeit, überbordende Bürokratie abzubauen und praxisgerechte Regelungen zu schaffen.“ Und weiter sagte sie: „Es ist zudem eine gute Nachricht für alle Waldbesitzer in Deutschland, dass sich Bund und Länder bei der AMK für eine Null-Risiko-Kategorie für Regionen ohne Entwaldung bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung aussprechen. In Deutschland findet nachweislich keine Entwaldung statt!“

Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen bei der AMK erfolgreich eingefordert, dass zum Beispiel forstliche Zusammenschlüsse in die Lage versetzt werden sollen, als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR aufzutreten, um die Sorgfaltserklärungen für ihre Mitgliedbetriebe abgeben zu können. Ebenso werden weitere Vereinfachungen für die betroffenen Rinderzüchter gefordert, insbesondere die bestehende Registrierung der Rinder im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) anzuerkennen und keine weitergehenden Melde- und Informationspflichten aufzubauen.

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