Europäischer Ausschuss der Regionen: Kritische Stellungnahme aus Nordrhein-Westfalen zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet

16. März 2023
PHB Speich, Mark

Im Rahmen seiner 154. Plenarversammlung hat der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) am 16. März 2023 eine Stellungnahme zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet.

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Im Rahmen seiner 154. Plenarversammlung hat der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) am 16. März 2023 eine Stellungnahme zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz einstimmig verabschiedet. Berichterstatter ist der Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Mark Speich.

Staatssekretär Dr. Speich: „Der AdR hatte in seiner Rolle als Institution und als Repräsentant der europäischen Regionen und Kommunen die Aufgabe und Gelegenheit, Stellung zu diesem weitreichenden Entwurf für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz zu beziehen. Freie Medien sind eine Säule unserer demokratischen Gesellschaften, sie beruhen auf der ständigen geistigen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Informationen, Meinungen und Ideen. Dieser Pluralismus muss auch als Ausdruck kultureller Vielfalt der Regionen geschützt werden. Das Ziel der Europäischen Kommission, die Freiheit der Medien in Europa zu sichern, teile ich, allerdings nicht den eingeschlagenen Weg: Denn der vorliegende Entwurf des Medienfreiheitsgesetzes zentralisiert die Medienregulierung in weiten Teilen auf europäischer Ebene – damit wird die Binnenmarktkompetenz überdehnt und die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen nicht hinreichend geachtet. De facto könnte die europäische Verordnung funktionierende Medienregulierung in einigen EU-Staaten beeinträchtigen, während eine Bedrohung der Medienfreiheit in anderen Mitgliedstaaten nicht substanziell abgewehrt würde. Medien sind kein reines Wirtschaftsgut auf einem Binnenmarkt, sondern Teil der Kultur.“

Die Europäische Kommission hatte ihren Entwurf eines Europäischen Rechtsakts zur Medienfreiheit am 16. September 2022 vorgelegt. Das Hauptziel dabei: den Medienbinnenmarkt in der Europäischen Union verbessern und Unabhängigkeit der Medien sowie die ungehinderte Arbeit von Journalistinnen und Journalisten stärken. Der Rechtsakt würde erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Medien und die Art und Weise haben, wie Medien arbeiten oder reguliert werden. Als Verordnung soll er in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und in gleicher Weise angewendet werden.

Staatssekretär Dr. Mark Speich weiter: „Insbesondere sollte Europa die Verantwortung der Mitgliedstaaten für den Schutz der Freiheit und Pluralität der Medien nicht ersetzen, sondern unterstützen. Die nationale Aufgabe der Vielfaltsicherung darf nicht als Markthindernis angesehen werden, sondern muss konsequent im Binnenmarkt anerkannt werden. Nur so kann mediale Vielfalt auf regionaler und kommunaler Ebene gesichert werden.“

Bei der Erarbeitung der Stellungnahme habe er sowohl die Anliegen der relevanten Medienakteure, als auch die Anliegen der kommunalen und regionalen Behörden berücksichtigt, so Speich. Ziel sei es gewesen, ein möglichst umfassendes Bild der möglichen Auswirkungen des Verordnungsentwurfs zu erhalten. Zu diesem Zweck habe er auch zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, geführt.

Die AdR-Stellungnahme zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird im nächsten Schritt der Europäischen Kommission vorgelegt. Die Bundesregierung hatte die Verhandlungsführung zu diesem Rechtsakt auf EU-Ebene auf die deutschen Bundesländer übertragen. Seit Januar setzt der Rat der Europäischen Union unter schwedischer Ratspräsidentschaft die Arbeit am Regelungstext fort. Im Europäischen Parlament ist die Berichterstattung federführend der nordrhein-westfälischen Europaabegordneten Sabine Verheyen zugewiesen, sie ist Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung.

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