Erster Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Handlungskonzepts zu Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgelegt

Minister Stamp: Haben bereits wichtige Impulse und Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht / Kampf gegen sexualisierte Gewalt ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

19. April 2022

Es ist ein zentrales Ziel der Landesregierung, Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen möglichst umfassend vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung zur schützen. Seit den grausamen Vorkommnissen in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster gilt dies umso mehr für den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Landesregierung hat aus diesem Grund Ende 2020 ein umfassendes Handlungs- und Maßnahmenkonzept verabschiedet mit dem Ziel, Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu stärken, Intervention weiterzuentwickeln und Hilfen für Betroffene und deren Angehörige zu verbessern.

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Es ist ein zentrales Ziel der Landesregierung, Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen möglichst umfassend vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung zur schützen. Seit den grausamen Vorkommnissen in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster gilt dies umso mehr für den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Landesregierung hat aus diesem Grund Ende 2020 ein umfassendes Handlungs- und Maßnahmenkonzept verabschiedet mit dem Ziel, P

„Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein abscheuliches Verbrechen. Mit unserem Handlungs- und Maßnahmenkonzept setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Kinderschutz. Unser Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen zeigt deutlich, dass wir bereits wichtige Impulse und Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht haben. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihnen schneller zu helfen. Jeder von uns ist daher gefordert, noch genauer hinzusehen sowie hinzuhören und Verdachtsfälle umgehend zu melden“, erklärte Familienminister Joachim Stamp.

Der nun vorgelegte Bericht macht deutlich, dass die Landesregierung ihre Anstrengungen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt noch einmal erheblich verstärkt hat. So hat das Familienministerium die unbefristete Förderung der spezialisierten Beratung, die professionelle Hilfe und Unterstützung für Betroffene leistet, zunächst mit 3,6 Millionen Euro finanziert. Diese Summe wurde mit insgesamt 8,7 Millionen Euro ab dem laufenden Haushaltsjahr mehr als verdoppelt. Damit kann eine flächendeckende Beratung in ganz Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden. Die Zahl der Fachkraftstellen in der landesgeförderten spezialisierten Beratung wird dadurch von 40 auf perspektivisch 190 erhöht. Daneben setzt das neue Landeskinderschutzgesetzes bundesweit Maßstäbe. Unter anderem sollen dadurch in der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) fachliche Mindeststandards beachtet werden. Daneben können in allen Jugendamtsbezirken interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden. Zudem wird mit diesem Gesetz die Grundlage für Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der freien Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen gelegt.

Durch die Änderung des Schulgesetzes erstellt nun jede Schule in Nordrhein-Westfalen ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Um die Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Schutzkonzepte zu unterstützen, wurden die schulpsychologischen Dienste durch die Schaffung von 100 neuen Stellen deutlich ausgebaut. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines umfangreichen, mehrdimensionalen schulischen „Aktionsplans für Demokratie und Respekt - entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“. Er sieht zum Beispiel vor, dass die Themenbereiche Kindeswohlgefährdung, sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch in der Schule mindestens einmal im Jahr innerhalb jeder Schulgemeinschaft in einem geeigneten Rahmen zu thematisieren sind.

Auch der Opferschutz wurde gestärkt. Auf Initiative der Landesregierung hat der Landtag am 5. April 2022 das Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit wurde das Amt der Opferschutzbeauftragten, die seit 2017 mit ihrer Lotsenfunktion Opfer unterstützt und den Opferinteressen eine unabhängige Stimme gibt, auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt. Weiterhin wurden mit dem Ziel, die psychosoziale Prozessbegleitung bei Kindern und Jugendlichen bekannter zu machen, im Zuge einer Öffentlichkeitskampagne kindgerechte Informationsmaterialen erstellt und über die Gerichte Nordrhein-Westfalens an zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien verteilt.

Mit der Einlösung der Selbstverpflichtung, jeweils zum Ende des 1. Quartals eines Jahres über den Umsetzungsstand des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes zu berichten, sorgt die Landesregierung für Transparenz bei den fortlaufenden Entwicklungen zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Der erste Bericht kann hier heruntergeladen werden.

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