Einführung von Langzeitarbeitskonten ermöglicht Polizisten flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit

Minister Reul: Wir müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Lösungen für eine bessere Work-Life-Balance bieten

7. August 2020
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Innenminister Herbert Reul hat entschieden, dass die nordrhein-westfälische Polizei künftig Langzeitarbeitskonten (LAK) nutzen kann

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Innenminister Herbert Reul hat entschieden, dass die nordrhein-westfälische Polizei künftig Langzeitarbeitskonten (LAK) nutzen kann. Polizistinnen und Polizisten haben damit die Möglichkeit, bis zu einem Jahr Arbeitszeit anzusparen, um diese anschließend für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit oder eine längere freie Phase einzusetzen. „Die Polizisten sorgen tagtäglich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Im Einsatz und bei den Ermittlungen werden von ihnen viel Flexibilität und Ausdauer verlangt. Als Arbeitgeber müssen wir genauso flexibel sein und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Lösungen für eine bessere Work-Life-Balance bieten“, so Reul.
 
Die Langzeitarbeitskonten sollen bereits bestehende Gleitzeitkonten und andere Konten zur Zeiterfassung ergänzen. Die Polizeibeamten haben die Wahl: Freistellung von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit. Ab dem 60. Lebensjahr kann der Zeitausgleich nur genommen werden, wenn der Mitarbeiter weiterhin mindestens fünfzig Prozent arbeitet. „Ob Kinderbetreuung, Pflege oder einfach eine längere persönliche Auszeit: Mit den Langzeitarbeitskonten können Polizistinnen und Polizisten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase individueller gestalten“, so der Minister.

Teilnehmen können alle Polizeibeamte. Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter können das LAK nicht nutzen, weil sie sich noch in der Ausbildung befinden. Eine jeweilige flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit muss natürlich immer mit dem Vorgesetzten abgestimmt und mit den Aufgaben vereinbar sein.
 
Das Vorhaben ist Teil einer Attraktivitätsoffensive und der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung von Langzeitarbeitskonten im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Die Details zu den Langzeitarbeitskonten werden derzeit in einer Arbeitsgruppe zwischen den beteiligten Ressorts, den Berufsverbänden und den Gewerkschaften besprochen.
 
 

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