Bundesrat will den Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern verbieten

Große Mehrheit für Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen

12. Juni 2026
Bild Justiz Recht Hammer

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am Freitag, 12. Juni 2026, einstimmig eine Gesetzesinitiative zum Verbot des kommerziellen Handels mit persönlichen Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus beschlossen.

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Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat am Freitag, 12. Juni 2026, einstimmig eine Gesetzesinitiative zum Verbot des kommerziellen Handels mit persönlichen Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus beschlossen. Nun muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema befassen.

Nathanael Liminski, Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: „Der Bundesrat unterstreicht mit seinem Beschluss: Geschichte ist kein Handelsgut, sondern ein Auftrag. Nachdem die Nazis versucht haben, ihre Opfer systematisch zu entmenschlichen und ihnen jede Individualität zu nehmen, wollen wir nicht zulassen, dass ihre persönlichen Gegenstände Jahrzehnte später erneut zu bloßen Nummern in Katalogen und Auktionsportalen werden. Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken. Wir wollen dem einen Riegel vorschieben und setzen dabei auch auf die Zustimmung des Deutschen Bundestages. Es ist – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des zu erwartenden Ablebens der letzten Zeitzeugen – unsere gemeinsame Verantwortung, das Andenken der Verfolgten zu schützen und jede Form der kommerziellen Ausbeutung ihres Schicksals zu verhindern.“

Justizminister Dr. Benjamin Limbach: „Der Bundesrat sendet heute ein unmissverständliches Signal: Wir dulden es nicht länger, dass aus dem Leid der NS-Opfer Profit geschlagen wird. Dass die Länder diese Gesetzeslücke heute mit breiter Mehrheit schließen, beweist unsere absolute Entschlossenheit. Beim Schutz der Opferwürde gibt es für uns keine Kompromisse. Jetzt ist der Bundestag am Zug, das Gesetz zügig zu verabschieden und diesem zynischen Geschäftsmodell ein für alle Mal den Boden zu entziehen.“

Der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen ist vom Bundesrat unverändert angenommen worden. Er sieht ein grundsätzliches Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen vor, die einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben. Dazu zählen insbesondere amtliche Dokumente, Briefe, Tagebücher sowie persönliche Gegenstände wie Kleidungsstücke, die mit einem Judenstern oder Winkel versehen sind.

Zugleich stellt der Entwurf sicher, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Objekten weiterhin möglich bleibt. Ausnahmen gelten insbesondere für Museen, Archive und Bibliotheken sowie für Fälle berechtigter Interessen, etwa im Rahmen wissenschaftlicher Forschung oder historischer Aufarbeitung.

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