Beschäftigte mit Tarifvertrag bekommen mehr Urlaubsgeld und haben mehr Urlaubstage

Aktuelle Übersicht des Arbeitsministeriums zeigt Urlaubsgeld und Urlaubsdauer für mehr als 80 Branchen

18. Juni 2026
Schleifarbeiten

Das Urlaubsgeld wird je nach Tarifvertrag als Prozentsatz vom Monatseinkommen oder als fester Betrag geregelt, einige Branchen haben einen Tagessatz je Urlaubstag vereinbart.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Der Sommer ist da und damit beginnt für viele Arbeitnehmende die Urlaubszeit: Tariflich Beschäftigten steht vielfach auch Urlaubsgeld zu. Von Abbruchgewerbe bis Zuckerindustrie – das Arbeitsministerium hat für über 80 Branchen die aktuellen tariflichen Regelungen zum Urlaubsgeld und zur Urlaubsdauer ausgewertet. Die Ergebnisse gibt es ab sofort unter www.tarifregister.nrw.de.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Für viele Beschäftigte ist das Urlaubsgeld eine wichtige Zusatzzahlung, die einen Familienurlaub erst ermöglicht. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es zwar nicht, aber in tarifgebundenen Unternehmen wird die Sonderzahlung deutlich häufiger ausgezahlt, als in Unternehmen ohne Tarifvertrag. In der Regel erhalten Beschäftigte mit Tarifvertrag auch mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben. Klar ist: Tarifbindung ist ein Gewinn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Das Urlaubsgeld wird je nach Tarifvertrag als Prozentsatz vom Monatseinkommen oder als fester Betrag geregelt, einige Branchen haben einen Tagessatz je Urlaubstag vereinbart. Dabei gelten beispielsweise auch für Minijobber die gleichen Rechte und sie erhalten eine anteilige Zahlung entsprechend ihres Stundenumfangs. Urlaubsgeld wird meist zusätzlich zum Lohn im Juni oder Juli ausgezahlt. 

Die aktuelle Übersicht des Arbeitsministeriums auf Basis des Tarifregisters zeigt: In 2026 ist das Urlaubsgeld in fünf Branchen erhöht worden, beispielsweise in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie bei den Tierarzthelferinnen und -helfern. Zusätzlich gab es Steigerungen des Urlaubsgeldes in den Branchen, in denen das Urlaubsgeld als Prozentsatz an die Tarifentgelte gekoppelt ist. Durch Tarifverhandlungen in diesen Branchen ist automatisch auch das Urlaubsgeld gestiegen.

Tarif-Beschäftigte haben in der Regel mehr Urlaubsanspruch

Laut Gesetz beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage. Tarifverträge sichern in der Regel bessere Bedingungen für die Beschäftigten. In den meisten Tarifbereichen besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt.

Hintergrundinformationen

Das Tarifregister registriert die in Nordrhein-Westfalen gültigen Tarifverträge, wertet die Daten aus und stellt die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Branchen und Berufe zur Verfügung. Dazu gehören die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Arbeitsbedingungen und insbesondere die Höhe der Vergütung. Ebenfalls enthält das Tarifregister Informationen über die Dauer der Arbeitszeit, die Urlaubstage über den gesetzlichen Anspruch hinaus sowie die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 

Im Jahr 2025 arbeiteten laut Statistischem Bundesamt in Deutschland knapp die Hälfte aller Beschäftigten (49 Prozent) in einem tarifgebundenen Betrieb, in Nordrhein-Westfalen sind es 51 Prozent.

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de