Bauministerium legt Wohnraumförderprogramm für Flüchtlinge auf

Das Land Nordrhein-Westfalen intensiviert seine Unterstützung für Flüchtlinge und Asylbewerber

18. Juni 2015

Das Bauministerium hat ein Förderprogramm aufgelegt, das kommunale Wohnungsunternehmen und die Wohnungswirtschaft gezielt bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen intensiviert seine Unterstützung für Flüchtlinge und Asylbewerber: Das Bauministerium hat ein Förderprogramm aufgelegt, das kommunale Wohnungsunternehmen und die Wohnungswirtschaft gezielt bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt.
 
Anlässlich der Programmveröffentlichung sagte Bauminister Michael Groschek: „Viele Flüchtlinge haben oftmals in größter Not und unter Einsatz ihres Lebens ihre Heimat verlassen müssen. Auch das Land NRW hat die Verpflichtung, alles dafür zu tun, diese Menschen zu integrieren und ihnen Sicherheit und ein wenig Heimatgefühl zurückzugeben. Genau da setzt unser Programm an: Wir wollen keine zentralen Wohnlager oder Container-Städte, sondern dezentrale Wohnquartiere für Asylsuchende schaffen. Dabei zähle ich auch auf das Engagement der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, denn sie sind Experten für das Schaffen von Wohnraum, von Quartieren, von Nachbarschaften, in denen Menschen sich heimisch fühlen können.“
 
Ziel ist es, mit dem Förderangebot einen Beitrag zur Herstellung oder Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zu leisten, die den Kommunen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zugewiesen werden. Gefördert werden nachhaltig nutzbare Wohnungen, die anschließend als normale Sozialwohnungen genutzt werden können. Das Bauministerium fördert unter anderem den Neubau von Wohnungen und Umbauten im Bestand, beispielsweise wenn Bürogebäude zu Wohnraum umfunktioniert werden sollen.
 
Der Wohnungswirtschaft werden auf Darlehensbasis attraktive Förderkonditionen einschließlich Tilgungsnachlässen gewährt. Zur Abdeckung der Mehrkosten, die aus einer möglichen erhöhten Fluktuationsrate resultieren, kann ein Zuschlag zur Bewilligungsmiete zugelassen werden. Auch Möblierungszuschläge und weitere Nebenleistungen (z.B. für Sicherheitsdienst, Betreuung) sind möglich.
 
„Wir wollen mit dem Landesprogramm gleichzeitig den Ansprüchen der Flüchtlinge gerecht werden und die Städte und Kommunen attraktiv weiterentwickeln. Ich hoffe sehr, dass die Wohnungswirtschaft die Kooperation mit den Kommunen suchen und ihr Know-how für eine nachhaltige Stadtentwicklung einbringen wird“, so Groschek weiter.
 
Beantragen können das Programm Wohnungsunternehmen, Privatinvestoren und Kommunen bei den zuständigen Bewilligungsbehörden. „Das Programm bietet die Möglichkeit, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, der über eine reine Notunterkunft hinausgeht“, sagt Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands bei der NRW.BANK. „Das verbessert die Lebenssituation der Menschen und ermöglicht Integration.“
 
Auch das bereits seit Dezember 2014 bestehende Programm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte unterstützt Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Finanziert werden grundsätzlich alle Investitionen in den Erwerb und Bau von Flüchtlingsunterkünften sowie in Modernisierung und in die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften. Das Programm der NRW.BANK richtet sich an alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, Flüchtlinge aufzunehmen. Gefördert werden nur neue Maßnahmen. Die Förderung erfolgt durch Darlehen. Liquiditätskredite sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen für bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen.
 

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