Ausländerbehörden auf dem Weg zu Willkommensbehörden

Treffen der Ausländerämter mit Vertretern des Innen- und Integrationsministeriums

5. März 2015
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In Essen haben sich auf Einladung des Innen- und des Integrationsministeriums des Landes rund 150 Vertreterinnen und Vertreter aus den kommunalen Ausländerbehörden getroffen, um sich über das Thema „Von Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden“ auszutauschen. An dem Gespräch nahm auch der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, teil.

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In Essen haben sich auf Einladung des Innen- und des Integrationsministeriums des Landes rund 150 Vertreterinnen und Vertreter aus den kommunalen Ausländerbehörden getroffen, um sich über das Thema „Von Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden“ auszutauschen. An dem Gespräch nahm auch der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, teil.
 
Deutschland ist ein Einwanderungsland und schon wegen der demografischen Entwicklung auf Einwanderung angewiesen. Bundesweit zehn Ausländerämter, darunter Essen als Modellbehörde und Köln als Partnerbehörde, nehmen an dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Projekt teil. Präsident Dr. Schmidt betonte: „Ziel ist es, dass aus diesen Modellprojekten wertvolle Impulse entstehen, die langfristig Strukturen in den Ausländerbehörden verändern und sie nachhaltig im Sinne einer Willkommenskultur verbessern“.
 
Dabei geht es beispielsweise um die Entwicklung einer Service- und Kundenorientierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren für die Integration wichtigen Akteurinnen und Akteuren vor Ort, zum Beispiel den 49 Kommunalen Integrationszentren, die das Land seit Mitte 2012 flächendeckend in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten errichtet hat
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Einwanderung aus den EU-Krisenstaaten, aber auch der Flüchtlinge aus dem Irak und Syrien, zeichnet sich ab, dass die meisten dieser Menschen in Deutschland dauerhaft bleiben werden.
 
Integrationsstaatssekretär Thorsten Klute betonte daher: „Wenn klar ist, dass Menschen eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, dann müssen sie auch von Beginn an als das behandelt werden, was sie sind, nämlich Einwanderinnen und Einwanderer. Und wenn wir sagen: NRW ist das Integrationsland Nr. 1, dann ist es wichtig, dass die Ausländerbehörden diesen Weg mitgehen. Es hängt viel davon ab, wie und ob eine Willkommenskultur in diesen Institutionen gelebt wird“. Zwischen 2012 und 2014 seien netto, also nach Abzug der Abwanderung, mehr als eine Million Menschen nach Deutschland gekommen. Auch deshalb wachse die Bevölkerung in NRW trotz Überalterung. „Das wird auch in den kommenden Jahren so bleiben. Denn Deutschland braucht Zuwanderung, auch um den Fachkräftemangel abzumildern“, sagte Klute.
 
Das Aufgabengebiet der Ausländerbehörden ist ausgesprochen anspruchsvoll. Die Arbeit reicht von der Erteilung oder der Verlängerung von Aufenthaltstiteln bis zu der Entscheidungen über eine Rückführung. Dazu sagte Innenstaatsekretär Bernhard Nebe: „Dieses Spannungsverhältnis ist nicht aufzulösen. Dabei ist es aber kein Widerspruch eine Willkommenskultur zu leben. Und diese wird nicht durch ein ‚Willkommensbehördenvollzugsgesetz‘ in Gang gesetzt, sondern durch einen interkulturellen Öffnungsprozess der Behörden. Eine Willkommenskultur muss dort gelebt und kann nicht gesetzlich verordnet werden“, so Nebe weiter.

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